Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2007 | S. 725–751Es folgt Seite №751⬆ Die zwangsweise Verheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Europa begangen wird. Der Beitrag widmet sich zunächst der Definition, dem soziokulturellen Kontext, den Erscheinungsformen und der Verbreitung der Praxis erzwungener…
Durch Gewalt, Drohungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Handlungsfreiheit erzwungene Verheiratungen sind bereits nach geltendem Recht als Nötigung strafbar. Zusätzlich können, je nach den Umständen des Einzelfalls, auch noch andere Straftatbestände erfüllt sein. Die Einführung eines Sonderstraftatbestands «Zwangsheirat» ist weder notwendig,…
Art. 165 ZGB, Art. 30, 31, 89 Abs. 3, 320 OR: Ausserordentlicher Beitrag eines Ehegatten, Rückgabe des Schuldscheins, Berufung auf Willensmängel. Hat ein Ehegatte im Gewerbe des anderen erheblich mehr…