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Suchergebnis für Violence

24 Dokumente gefunden

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Nummer 4

Zwangsehen in zivilrechtlicher und internationalprivat- rechtlicher Sicht

Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2007 | S. 725–751Es folgt Seite №751⬆ Die zwangsweise Verheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Europa begangen wird. Der Beitrag widmet sich zunächst der Definition, dem soziokulturellen Kontext, den Erscheinungsformen und der Verbreitung der Praxis erzwungener…

Zwangsehen in strafrechtlicher Sicht

Durch Gewalt, Drohungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Handlungsfreiheit erzwungene Verheiratungen sind bereits nach geltendem Recht als Nötigung strafbar. Zusätzlich können, je nach den Umständen des Einzelfalls, auch noch andere Straftatbestände erfüllt sein. Die Einführung eines Sonderstraftatbestands «Zwangsheirat» ist weder notwendig,…

Medien - Anstifter zur gewaltsamen Lösung von Familienkonflikten?

In Zeitungen und im Fernsehen sind regelmässig Meldungen zu lesen bzw. zu sehen, die von einem tödlichen Ausgang familiärer Auseinandersetzungen berichten. Es stellt sich die Frage, inwiefern solche Meldungen auf Nutzerseite zu Nachahmungstaten führen können. Im Artikel wird diese Frage mit Hilfe verschiedener Theorien und empirischer Erkenntnisse…

Tötungsdelikte im sozialen Nahraum

Die Ermittlung der Polizei steht bei Tötungen im sozialen Nahraum am Anfang der behördlichen Intervention. Der Artikel beleuchtet, welche schriftlichen Informationen zuhanden Staatsanwaltschaft und Gerichte aufgearbeitet werden. Ein zentrales Ergebnis ist, dass häusliche Gewalt (anders als z.B. in England) als Kontext weitgehend ignoriert wird…

Le mariage temporaire en droit iranien

Neben der unbefristeten Ehe kennt das iranische Recht die Ehe auf Zeit. Diese zweite Eheart führt zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft für einen von den Eheleuten zu Beginn der Ehe festgelegten Zeitraum. Sie löst in bestimmtem Umfang persönliche und vermögensrechtliche Rechtsfolgen aus. Gleichwohl sie als Mittel zur Abmilderung der aus der…

Gewalt im Namen der Ehre

In den Niederlanden besteht ein grosses Interesse an ehrbezogener Gewalt. Die Polizei ist zum Schutz von allen Bürgern und Bürgerinnen da, ungeachtet ihres ethnischen Hintergrundes. Sie kann deshalb ehrbezogene Gewalt nicht ignorieren. Für die Polizei ist es aber nicht immer einfach, die Fälle ehrbezogener Gewalt zu erkennen, weil die Schändung…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 839
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