Art. 306 Abs. 3, 416 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB: Zustimmung der KESB zu einem Erbteilungsvertrag für die minderjährigen Kinder. Haben Eltern in einer Angelegenheit Interessen, die denjenigen des Kindes…
Der Betreuungsvertrag zwischen Bewohnerin oder Bewohner und Wohn- und Pflegeeinrichtung ist trotz zunehmender Verbreitung und trotz seiner lebensprägenden Bedeutung für Menschen im hohen Alter im schweizerischen Zivilrecht marginal geregelt. Dies etwa im Gegensatz zu einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) oder zu anderen…
Art. 306 Abs. 2 und 3, 308 Abs. 2 ZGB, Art. 299 ZPO: Zulässigkeit der Vertretung des Kindes durch den obhutsberechtigten Elternteil im Unterhaltsprozess. Nicht nur in eherechtlichen Verfahren, sondern…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1257
Das deutsche Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen zu stärken und will einen Paradigmenwechsel in der Betreuungspraxis weiter forcieren. Dazu werden bereits bestehende Rechtsgrundsätze zur…
Art. 16, 305 Abs. 1, 307 ZGB: Urteilsfähigkeit eines Unmündigen betreffend Gesundheitsfragen. Ein Kind, das sich in einem gesundheitlich kritischen Zustand befindet, jedoch urteilsfähig ist, kann…
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten zu vermehrter Unterstützung in der Entscheidfindung, zu sog. Supported Decision Making und Selbstbestimmung. Dies hat auch Auswirkungen auf den Erwachsenenschutz. Das revidierte schweizerische Recht beinhaltet Massnahmen, die Substitute Decision Making fokussieren, und andere, die eher…
Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit den enormen Fortschritten der Frühgeborenenmedizin und den dadurch hervorgerufenen Problemen, vor welche nicht nur betroffene Eltern, Ärzte und Pflegende, sondern auch die Gesellschaft als Ganze gestellt werden. Gegenstand der Untersuchung bilden neben einschlägigen medizinisch-ethischen Richtlinien…
Art. 394, 395, 389 ZGB: Voraussetzungen für die Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung. Behördliche Massnahmen sind nur dann anzuordnen, wenn die Betreuung…