Art. 125 ZGB: Voraussetzungen für die Anrechnung eines der Ehe vorangegangenen Konkubinats auf die Ehedauer. Beim Vorliegen besonderer Umstände kann ein der Ehe vorangegangenes Konkubinat bei der…
Der Beitrag stellt übersichtsmässig die im Jahr 2008 ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Unterhaltsrecht zusammen. Nebst methodischen Fragen waren diverse Probleme rund um den nachehelichen Unterhalt zu lösen, so insbesondere die Regelung der Mankotragung und die Berücksichtigung eines vorehelichen Konkubinates. Ferner waren…
Art. 264 ff., 268, 268a ZGB: Voraussetzungen der Adoption eines verwandten Kindes. Das schweizerische Institut der Adoption ist ausschliesslich auf das Wohl des Kindes ausgerichtet, welches sich ungeachtet…
Art. 125, 165 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, hypothetisches Einkommen, ausserordentlicher Beitrag eines Ehegatten. In ausserordentlich guten finanziellen Verhältnissen ist es dem Unterhaltsschuldner…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1065
Art. 125 ZGB: Lebensprägende Ehe durch Entwurzelung aus dem bisherigen Kulturkreis, Methode zur Bemessung des gebührenden Unterhalts, Berücksichtigung einer während der Trennungsdauer eingetretenen…
Private Haushalte in der Schweiz nehmen bedeutende Kosten auf sich, wenn sie Kinder grossziehen, dies einerseits in Form von Geld und andererseits in Form von Zeit. Der vorliegende Betrag untersucht die Höhe der mit Kindern verbundenen Konsum- und Zeitkosten in Paarhaushalten und bei Alleinerziehenden.
Häusliche Gewalt ist durch zivilgesellschaftliches Engagement der Frauenbewegung zum öffentlichen Thema geworden. Der polizei-, zivil- und strafrechtliche Gewaltschutz ergänzen sich, benötigen aber eine genügende Flankierung durch Beratung, Hilfe und Unterstützung. Durch die Einbettung des Umganges der häuslichen Gewalt in den aktuellen Diskurs…
Die Ermittlung der Polizei steht bei Tötungen im sozialen Nahraum am Anfang der behördlichen Intervention. Der Artikel beleuchtet, welche schriftlichen Informationen zuhanden Staatsanwaltschaft und Gerichte aufgearbeitet werden. Ein zentrales Ergebnis ist, dass häusliche Gewalt (anders als z.B. in England) als Kontext weitgehend ignoriert wird…
Während früher die Tendenz spürbar war, Gewalt innerhalb der eigenen vier Wände aufgrund der engen Gefühlsbeziehung und dem Nahverhältnis zwischen Täter und Opfer als persönliches Problem zwischen den Beteiligten anzusehen, hat sich das gesellschaftliche Denken im Laufe der Zeit gewandelt. Gewalt – ob inner- oder ausserhalb der Familie verübt –…