Art. 298b Abs. 3 ZGB; Art. 224 Abs. 1, 295, 303 und 304 Abs. 2 ZPO: Regelung der Kinderbelange bei nichtverheirateten Eltern. Verfahrensart und Prozessparteien bei der gerichtlichen Zuständigkeit zur…
Art. 329 Abs. 3 ZGB, Art. 219 ff., 295 f. ZPO: Verfahrensart für den Verwandtenunterstützungsanspruch einer volljährigen Person. Für die Klage von volljährigen Unterstützungsberechtigten enthält
FamPra.ch Nummer 4/2013, 11. November 2013, S. 1077
Die Revisionen des Sorgerechts per 1. Juli 2014 und des Unterhaltsrechts per 1. Januar 2017 stellen die Praxis vor neue verfahrensrechtliche Herausforderungen, die sich nicht im Übergangsrecht erschöpfen. Im Zusammenspiel beider Revisionen stellen sich insbesondere bei der «Kompetenzattraktion» (Art. 298b Abs. 3 ZGB, 298d Abs. 3 ZGB sowie Art…
Art. 129, 134, 279 ZGB, Art. 295 ZPO: Abänderung des Kindesunterhalts. Bei einer Abänderung von Kindesunterhalt, der in einem eherechtlichen Verfahren festgelegt wurde, ist auf Abänderung des…
Vorliegender Beitrag beleuchtet die Stellung des volljährigen Kindes in einem Unterhaltsprozess gegen seine Eltern und die Bedeutung von BGE 139 III 368 auf solche Verfahren. Die Autorinnen kommen zum Ergebnis, dass es sich aus dem genannten Bundesgerichtsentscheid die Streitwertabhängigkeit der Verfahrensart für die Unterhaltsklage des…
Rechtsbegehren sind grundsätzlich so detailliert abzufassen, dass sie am Ende des Verfahrens zum Urteil erhoben werden können. Obwohl zu Beginn eines Scheidungsverfahrens in vielfacher Hinsicht Ungewissheiten bestehen, ist ein Rechtsbegehren so bestimmt wie möglich zu formulieren. Dieser Grundsatz ist aber durch die Offizialmaxime, die…
Art. 277 Abs. 2 ZGB, Art. 219, 243, 284 ZPO: Anwendbares Verfahren für die Abänderung von Volljährigenunterhalt. Soll der Unterhalt eines volljährigen Kindes, der im Scheidungsurteil festgelegt wurde,…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1127
Stichwörter: Scheidungsverfahren, strittige Scheidung, Verfahren bei Teileinigung, Entwurf der neuen Schweizerischen ZPO, Vermittlung im Scheidungsverfahren.
Güterrechtliche Rechtsbegehren sind derart bestimmt zu formulieren, dass sie im Falle der Gutheissung der Klage zum Entscheiddispositiv erhoben werden können. Soweit sie auf eine Geldzahlung lauten, sind sie zu beziffern. Von diesen Grundsätzen kann lediglich dann teilweise abgewichen werden, wenn die Aufhebung einer mehrfachen…