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Ehescheidung

Nr. 60 Kantonsgericht des Kantons St. Gallen, II. Zivilkammer, Entscheid vom 12. März 2013 - FO.2011.29

Art. 28b Abs. 1 ZGB: Annäherungs- und Kontaktverbot. Das (Scheidungs-)Gericht ist zuständig, ein Annäherungs- und Kontaktverbot im Rahmen der Regelung der Scheidungsfolgen anzuordnen.
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