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Suchergebnis für Unterhalt

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2014

Nr. 54 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 21. August 2014 i.S. X. gegen Y. - 5A_798/2013

Art. 276 ZPO: Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Sparquote auf Seiten des Unterhaltsschuldners. Die Methode der Existenzminimumsberechnung mit (allfälliger) Überschussverteilung (auch…

Nr. 37 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 10. Dezember 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_433/2013

Art. 125 ZGB: Unterhaltsberechnung. Geht ein Ehegatte vor der Scheidung ein Konkubinat ein, ist es nicht bundesrechtwidrig, diesem den hälftigen Grundbetrag für Ehegatten anzurechnen und nicht…

Nr. 15 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 24. Dezember 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_210/2013

Art. 124, 125 ZGB: Verhältnis von angemessener Entschädigung und nachehelichem Unterhalt bei Ehegatten im Rentenalter. Vermindert der unterhaltsberechtigte Ehegatte sein Vermögen und kann dieser…

Nr. 56 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 20. Juni 2014 i.S. X. gegen Y. - 5A_16/2014

Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts betreffend den Zeitpunkt von dem an einer Mutter die (Wieder)aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugemutet werden…

Mündigenunterhalt: Der Fiskus profitiert zu Unrecht

Die gegenwärtige Steuerneutralität des Mündigenunterhalts widerspricht den heutigen Gegebenheiten wie dem früherem Mündigkeitsalter und der längeren Ausbildungsdauer. Sie verletzt die verfassungsmässigen Grundsätze der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und vereitelt letztlich auch das…

Nr. 16 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 10. Dezember 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_474/2013

Art. 123, 125 ZGB: Zulässigkeit des Verzichts auf Vorsorgemittel, Eigenversorgungskapazität, Dauer des nachehelichen Unterhalts. Eine Ausdehnung der Erwerbstätigkeit von 60% auf 100% ist auch dann…

Familie und Geld

Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 884

Steht das Ende der 45-Jahr-Regel bevor?

In Bezug auf die Frage der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit von unterhaltsberechtigten Ehegatten besteht im Sinne einer Richtlinie seit Jahrzehnten die Vermutung, diese sei ab dem 45. Altersjahr nicht mehr zuzumuten. In der jüngsten bundesgerichtlichen Rechtsprechung findet sich wiederholt die formelhafte Erwägung, es bestehe die Tendenz,…

Nr. 10 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 11. September 2013 i. S. X. gegen Y - 5A_496/2013

Art. 285 Abs. 2bisZGB: Handhabung von nachträglich entstandenen Kinderrenten. Nach dem Scheidungsurteil entstandene und darin nicht berücksichtigte Kinderrenten sind gestützt auf Art. 285 Abs. 2

Nr. 55 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 29. Juli 2014 i.S. X. gegen Y. - 5A_671/2013

Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Berücksichtigung von Wohnkosten. Ausgangspunkt für die Festlegung des nachehelichen Unterhalts sind immer die Verhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung. Ist…
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