Durch Gewalt, Drohungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Handlungsfreiheit erzwungene Verheiratungen sind bereits nach geltendem Recht als Nötigung strafbar. Zusätzlich können, je nach den Umständen des Einzelfalls, auch noch andere Straftatbestände erfüllt sein. Die Einführung eines Sonderstraftatbestands «Zwangsheirat» ist weder notwendig,…
Art. 172 Abs. 3, 175, 176 ZGB, Art. 1 MSA: Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Haager Minderjährigenschutzabkommens. Der Grundsatz der perpetuatio fori gilt im Rahmen des Übereinkommens über…
Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit den enormen Fortschritten der Frühgeborenenmedizin und den dadurch hervorgerufenen Problemen, vor welche nicht nur betroffene Eltern, Ärzte und Pflegende, sondern auch die Gesellschaft als Ganze gestellt werden. Gegenstand der Untersuchung bilden neben einschlägigen medizinisch-ethischen Richtlinien…
Art. 253 StGB, Art. 260 ff. ZGB: Die Anerkennung eines Kindes trotz fehlender biologischer Vaterschaft ist strafrechtlich nicht relevant. Die Anerkennung der Vaterschaft gemäss Art. 260 ZGB beweist…
Der neue Art. 28b ZGB will Opfer von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen durch gerichtlich angeordnete Annäherungs-, Aufenthalts- und Kontaktverbote und durch die Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung schützen. Art. 28b ZGB konkretisiert so die Generalklausel von Art. 28 ZGB und die allgemeinen Klagen nach Art. 28a ZGB. Das stellt zwar keinen…
Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…
Wyttenbach Judith, Grund- und Menschenrechtskonflikte zwischen Eltern, Kind und Staat. Schutzpflichten des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen aus dem internationalen Menschenrechtsschutz und…
Art. 219 StGB: Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ein Stiefvater, der seine Stieftochter während Jahren mit dem ihr auferlegten Anteil an Hausarbeit überfordert und ihr nicht genug Zeit…
FamPra.ch Nummer 3/2009, 1. September 2009, S. 802
Häusliche Gewalt ist durch zivilgesellschaftliches Engagement der Frauenbewegung zum öffentlichen Thema geworden. Der polizei-, zivil- und strafrechtliche Gewaltschutz ergänzen sich, benötigen aber eine genügende Flankierung durch Beratung, Hilfe und Unterstützung. Durch die Einbettung des Umganges der häuslichen Gewalt in den aktuellen Diskurs…