Die gemeinsame elterliche Sorge ist im schweizerischen Recht seit 1. Juli 2014 gesetzlich verankert. Die Gesetzesrevision fusst auf der Annahme, dass dem Wohl der minderjährigen Kinder am besten gedient ist, wenn die Eltern das Sorgerecht auch nach der Scheidung gemeinsam ausüben. Das Bundesgericht hat inzwischen umstrittene und für die Anwendung…
Art. 3 lit. a Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ): Begriff der Widerrechtlichkeit des Verbringens. Das Verbringen oder Zurückhalten eines…
Art. 298b Abs. 2 ZGB: Gemeinsame elterliche Sorge. Kriterien für die Zuteilung bzw. Nichtzuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge an nicht verheiratete Eltern.
Drei Vermittlungsverfahren bei Trennung und Scheidung der Eltern werden dahingehend betrachtet, ob sie ihrem Ziel gerecht werden, das Kindeswohl besser zu sichern als herkömmliche Gerichtsverfahren. Für Informationstreffen und Mediation werden Ergebnisse internationaler Wirkungsforschung referiert und vor diesem Hintergrund das sogenannte …
Art. 299 ZPO, Art. 296 ff., 314a ZGB: Keine Anordnung einer Kindesvertretung für ein fünfjähriges Kind, keine Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei einseitiger und dauerhafter Blockierung des…
Art. 296, 298 ff. ZGB: Kein Abweichen vom Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dem Wohl des Kindes am besten gedient ist, wenn die Eltern die elterliche…
Die Reform des Rechts zur elterlichen Sorge wird dazu führen, dass inskünftig die meisten Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge aufwachsen werden, was aus Kinderoptik grundsätzlich zu begrüssen ist. Leider hat der Gesetzgeber das Ziel, die Bestimmungen zivilstandsneutral umzusetzen, nicht vollständig erreicht. Es ist zu hoffen, dass die…
§ 1666 BGB, Art. 6 Abs. 2 GG: Der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Verweigerung der Zustimmung durch die Mutter ist verfassungswidrig. Es verletzt…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 936
Art. 296 Abs. 2, 298d Abs. 1 und 3 ZGB: Keine Neuregelung der elterlichen Sorge bei Kommunikationsproblemen der Eltern. Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt nicht zwingend voraus, dass…
Art. 12 Abs. 4 SchlT ZGB, Art. 298b Abs. 2 ZGB: Gemeinsame elterliche Sorge. Die Belassung der alleinigen elterlichen Sorge bildet eine eng begrenzte Ausnahme, auch wenn nicht die…