Der Aufsatz gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen im Recht des Vorsorgeausgleichs, insbesondere über den erweiterten Gestaltungsspielraum bei der Teilung der Vorsorgeguthaben und die neuen Ausgleichsmöglichkeiten im Falle einer Invalidität und im Pensionsalter.
Die grossen Revisionen der elterlichen Sorge und des Kindesunterhaltsrechts haben auch weitreichende prozessuale Konsequenzen. Der Betreuungsunterhalt etwa stellt die Zulässigkeit der elterlichen Prozessführungsbefugnis im Kindesunterhaltsprozess wegen Eigeninteressen des betreuenden Elternteils in Frage. Gleichzeitig führt er dazu, dass beide…
Art. 317 Abs. 1 ZPO, Art. 129, 134, 179 und 286 ZGB: Verhältnis des Novenrechts im Berufungsverfahren zu den gesetzlich vorgesehenen Abänderungsverfahren. Neue Vorbringen, mit denen veränderte…
Die Revisionen des Sorgerechts per 1. Juli 2014 und des Unterhaltsrechts per 1. Januar 2017 stellen die Praxis vor neue verfahrensrechtliche Herausforderungen, die sich nicht im Übergangsrecht erschöpfen. Im Zusammenspiel beider Revisionen stellen sich insbesondere bei der «Kompetenzattraktion» (Art. 298b Abs. 3 ZGB, 298d Abs. 3 ZGB sowie Art…
Art. 276 ff. ZGB: Kindesunterhalt nach neuem Recht. In Anwendung einer pauschalisierten Betrachtungsweise wird für durchschnittliche Verhältnisse grundsätzlich von einem Betrag von Fr. 2800.– pro…
FamPra.ch Nummer 4/2017, 1. November 2017, S. 1161
Der Aufsatz setzt beim Zwangsbegriff an, beleuchtet das bundesgerichtliche Verständnis von Zwangsbehandlungen und stellt die verschiedenen Friktionen der aktuellen Gesetzgebung rund um Zwangsmassnahmen im Rahmen einer FU, bei medizinischen Massnahmen und bei bewegungseinschränkenden Massnahmen dar. Damit wird auch Handlungsbedarf für eine…
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
Das neue Recht zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, bringt zum Teil wesentliche Veränderungen mit sich, führt jedoch auch eine Anzahl punktueller Anpassungen ein. Der vorliegende Aufsatz erörtert die verschiedenen Anpassungen, setzt jedoch einen Schwerpunkt auf die wichtigsten Veränderungen, namentlich…
Art. 276, 285 ZGB, Art. 301a, 317 Abs. 1 ZPO: Berechnung des Kindesunterhalts nach neuem Recht, Übergangsrecht. Bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts ist die Betreuungsquotenmethode gegenüber dem…