Die geltende Vorsorgeteilung bei Scheidung weist einige Schwächen auf, wie die Praxis der letzten elf Jahre gezeigt hat. Der Vorentwurf will Ihnen durch Änderungen in zentralen Bereichen begegnen: Neu soll als Stichtag für die Teilung die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens gelten. Die Teilung des Vorsorgeguthabens soll sowohl vor wie auch…
Art. 122 BGG: Voraussetzungen für die Revision eines Bundesgerichtsurteils wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Revision eines Bundesgerichtsentscheids wegen Verletzung…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 707
Das Phänomen der Zwangsehe wirft nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im IPR zahlreiche Fragen auf. Der Entwurf eines Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Zwangsheiraten vom 23. Februar 2011 sieht deshalb nicht nur eine Anpassung des ZGB, sondern auch eine Revision der IPRG-Bestimmungen zur Eheschliessung vor. Damit soll die Durchsetzung der…
Art. 30 Abs. 1 ZGB: Voraussetzungen für die Namensänderung nach der Erwachsenenadoption. Nach der Erwachsenenadoption bringt bereits der Wunsch der adoptierten Person, den bisherigen…
Der Aufsatz befasst sich mit den Patientenrechten Urteilsunfähiger, insbesondere mit Veto- und Partizipationsrechten in spezialgesetzlichen Erlassen des Bundes sowie weiteren Normen des nationalen und internationalen Gesundheits- und Medizinrechts. Neben einer Einführung zu den Patientenrechten im Allgemeinen sowie ihren rechtlichen Grundlagen…
Der Vernehmlassungsentwurf zur Scheidungsrechtsrevision sieht u. a. vor, die seit dem Jahre 2000 geltenden Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich (Art. 122–124 ZGB) grundlegend zu überarbeiten. De lege ferenda sollen die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel stets hälftig geteilt werden – nota bene auch nach Eintritt eines Vorsorgefalles…
Ziel dieses Beitrags ist es, ein Modell der im Zentrum des neuen Erwachsenenschutzrechts stehenden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu entwickeln. Beantwortet werden soll, wie die KESB nach neuem Erwachsenenschutzrecht zu organisieren und zusammenzusetzen ist. Die Form, Art, Struktur, Grösse, das Einzugsgebiet, die Ressourcen,…
Auch in der beruflichen Vorsorge gibt es oft beträchtliche individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, vor allem bei Einmaleinlagen und beim Bezug des Vorsorgeguthabens in Kapitalform. Vorsorgenehmer sollten nicht nur die steuerlichen Vorteile vor Augen haben. Möglich sind nicht gewollte Auswirkungen in der güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzung…
Es gibt eine Vielzahl kantonaler bedarfsabhängiger Sozialleistungen, die in der Regel aufgrund jeweils eigener Grundlagen berechnet werden. Der Kanton Basel-Stadt hat diese Berechnungsgrundlagen, namentlich die Umschreibung der massgeblichen Haushaltseinheit und der zu berücksichtigenden Einkünfte, sowie das Verfahren der Leistungszusprechung…