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Nr. 17 Kantonsgericht des Kantons Luzern, 1. Abteilung, Entscheid vom 24. September 2015 - 1H 15 2

Art. 30 ZGB: Voraussetzungen für die Namensänderung. Zur Bewilligung einer Namensänderung bedarf es nicht mehr wichtiger, sondern bloss noch achtenswerter Gründe. Mit dieser Voraussetzung sollten…
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