Der Vorentwurf zur Änderung des Rechts des Kindesunterhaltes ist ein erster Schritt zur rechtlichen Sicherung des Kindesunterhalts. Das zivilrechtliche Recht auf Kindesunterhalt wird neu zivilstandsunabhängig geregelt und trägt damit zu einer Gleichbehandlung der Kinder und einer Stärkung ihrer Rechte bei. Auch die Ablösung des…
Im Bestreben, insbesondere minderjährige Kinder unabhängig vom Zivilstand ihrer Eltern auch hinsichtlich des Unterhalts weitergehend als bis anhin gleichzustellen, hat der Gesetzgeber verschiedene Bestimmungen des ZGB und weiterer relevanter Erlasse revidiert. Diese Bestimmungen werden per 1.1.2017 in Kraft treten. Die Praxis wird sich mit…
Der vorliegende Aufsatz beleuchtet den Übergang zum revidierten Kindesunterhaltsrecht (Betreuungsunterhalt) und widmet sich unter anderem folgenden Fragen: Was gilt in Verfahren, die beim Inkrafttreten der Bestimmungen über den Betreuungsunterhalt am 1. Januar 2017 rechtshängig sind? Was gilt für bestehende Unterhaltstitel? Ausserdem wird auf die…
Die grossen Revisionen der elterlichen Sorge und des Kindesunterhaltsrechts haben auch weitreichende prozessuale Konsequenzen. Der Betreuungsunterhalt etwa stellt die Zulässigkeit der elterlichen Prozessführungsbefugnis im Kindesunterhaltsprozess wegen Eigeninteressen des betreuenden Elternteils in Frage. Gleichzeitig führt er dazu, dass beide…
Im Parlament sind derzeit mehrere Vorstösse hängig, mit denen das geltende Familienrecht (schon wieder) revidiert werden soll. Im Fokus steht dabei einerseits die alternierende Betreuung, die nach Ansicht einzelner Parlamentarier entweder gefördert oder als neues gesetzliches Regelmodell eingeführt werden soll. Andererseits sind Bestrebungen im…
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
Art. 276a Abs. 1 ZGB: Vorrang des Minderjährigenunterhalts, keine Berücksichtigung des Bedarfs des Ehegatten im Existenzminimum des Unterhaltsschuldners. Bei der Festsetzung des Kindesunterhalts…
Das von einem Teil der Lehre vertretene Postulat, vermögensrechtliche Folgen der Auflösung einer Partnerschaft unabhängig vom Zivilstand auszugestalten, beruht auf durchaus nachvollziehbaren Überlegungen, anknüpfend an die Schutzbedürftigkeit der Beteiligten insbesondere bei partnerschaftsbedingtem Erwerbsverzicht. Eine allfällige Umsetzung setzt…
Art. 276 ff. ZGB: Kindesunterhalt nach neuem Recht. In Anwendung einer pauschalisierten Betrachtungsweise wird für durchschnittliche Verhältnisse grundsätzlich von einem Betrag von Fr. 2800.– pro…
FamPra.ch Nummer 4/2017, 1. November 2017, S. 1161