Art. 303 Abs. 1 ZPO: Gesuch um vorsorgliche Massnahmen vor Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage. Vorsorgliche Massnahmen nach Art. 303 ZPO können erst ab Rechtshängigkeit des Hauptverfahrens verlangt…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1140
Art. 126 ZPO: Verfahrenssistierung. Machen Ehegatten eine Scheidungsklage an verschiedenen Gerichten rechtshängig, so hat jenes Gericht, bei dem die Eingabe später gemacht worden ist, nicht zwingend…
FamPra.ch Nummer 4/2022, 11. November 2022, S. 978
Art. 276 ZPO: Zuständigkeit für den Erlass vorsorglicher Massnahmen. Wird während der Redaktion der Entscheidbegründung beim Regionalgericht ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen (Abänderung…
Art. 289 Abs. 2 ZGB: Passivlegitimation bei Bevorschussung von Unterhalt. Gegenstand der Legalzession von Art. 289 Abs. 2 ZGB sind auch künftige Unterhaltsforderungen, von denen feststeht, dass sie zu…
In BGE 143 III 177 hat das BGer entschieden, dass der Pflichtige, der seine bevorschusste Unterhaltsverpflichtung herabsetzen oder aufheben lassen will, das Kind und das bevorschussende Gemeinwesen zugleich ins Recht zu fassen hat. Begründet wurde dies damit, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge –…
Art. 283 Abs. 1 ZPO: Anspruch auf ein Teilurteil im Scheidungspunkt vor Abschluss des Verfahrens über die Scheidungsnebenfolgen. Ein Teilentscheid im Scheidungspunkt ist möglich, wenn die Ehegatten…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1079
Art. 60, 284 Abs. 3, 276 Abs. 1 ZPO: Gesuch um vorsorgliche Massnahmen. Das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen setzt die Rechtshängigkeit des Verfahrens zur Abänderung des Scheidungsurteils voraus.
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1165
Art. 276 ff. ZGB, Art. 303 ZPO: Prozesskostenvorschuss für noch nicht hängigen Hauptprozess. Wird im Rahmen vorsorglicher Massnahmen ein Prozesskostenvorschuss für die noch nicht rechtshängige…
FamPra.ch Nummer 4/2020, 4. November 2020, S. 1081
Die Bestimmungen der neuen ZPO übernehmen im Bereich des Scheidungsverfahrens hauptsächlich die diesbezüglichen Vorgaben, welche vorher im materiellen Recht geregelt waren. Die Neuerungen sind geringfügig. Als wichtigste Veränderungen ist die erweiterte Entscheidkompetenz des Scheidungsgerichts im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie der…