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Nummer 3 2009 Alle löschen

Häusliche Gewalt: die Bedeutung des Artikels 28b ZGB

Der neue Art. 28b ZGB will Opfer von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen durch gerichtlich angeordnete Annäherungs-, Aufenthalts- und Kontaktverbote und durch die Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung schützen. Art. 28b ZGB konkretisiert so die Generalklausel von Art. 28 ZGB und die allgemeinen Klagen nach Art. 28a ZGB. Das stellt zwar keinen…
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