Da das neue Erwachsenenschutzrecht die Solidarität in der Familie und die Selbstständigkeit der Personen, namentlich mit der eigenen Vorsorge (der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung) und den Massnahmen von Gesetzes wegen (die Vertretung durch den Ehegatten oder die/den eingetragene(n) PartnerIn und die Vertretung bei medizinischen…
Der vorliegende Artikel zeigt einleitend auf, dass viele Grundsätze des neuen Erwachsenenschutzrechts die auf der Grundlage des Gesetzes von 1907 entwickelte Praxis weiterführen und konzentriert sich anschliessend auf die Ana-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 927–961Es folgt Seite №961⬆lyse der Bestimmungen…
Wird für eine Person aufgrund einer Geistesschwäche oder psychischen Beeinträchtigung eine umfassende Beistandschaft errichtet, welche auch die Handlungsfähigkeit einschränkt, muss vorgängig ein…
Art. 400 ff., 447 ZGB: Anhörung der betroffenen Person, Ernennung des Beistandes. Das Recht auf persönliche Anhörung gemäss Art. 447 Abs. 1 ZGB besteht vor der Erwachsenenschutzbehörde, nicht…
Art. 440, 445, 450f ZGB: Sachliche Zuständigkeit für den Entscheid über vorsorgliche Massnahmen. Vorsorgliche Massnahmen, mit denen über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmt wird, oder eine…
Art. 311 Abs. 1 ZGB: Entziehung der elterlichen Sorge. Die Entziehung der elterlichen Sorge setzt voraus, dass der sorgeberechtigte Elternteil aus Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen,…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1177
Beim Vorliegen psychischer Störungen muss über die fürsorgerische Unterbringung gestützt auf ein Gutachten einer sachverständigen Person entschieden werden. Das Gutachten muss sich dazu äussern,…
Art. 385 Abs. 3 ZGB: Verlängerung der elterlichen Sorge. Werden mündige Kinder entmündigt, tritt die elterliche Sorge in der Regel an die Stelle der Vormundschaft. Diese Verlängerung der…
Gemäss Medizin und Sozialwissenschaften bestehen zahlreiche Risiken der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von urteilsunfähigen Personen in Pflegeeinrichtungen, besonders wenn das Personal schlecht ausgebildet, schlecht bezahl und überlastet ist, und wenn den Interessen der Institution gegenüber denjenigen der Bewohnerinnen und Bewohner der…
Der Schutz von urteilsunfähigen Personen in Alters- und Pflegeheimen ist einer der zentralen Aspekte der Revision des Erwachsenenschutzrechts. Künftig ist die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf Bundesebene in Art. 383–385 ZGB geregelt. Die neuen Bestimmungen, die analog auch für Personen in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung anwendbar…
Mit dem am 1.1.2013 in Kraft tretenden neuen Erwachsenenschutzrecht werden der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung auf bundesrechtlicher Ebene verankert. Der vorliegende Beitrag vergleicht die formellen und materiellen Voraussetzungen sowie die Wirkungen der beiden Instrumente. Sonderfragen stellen sich namentlich aufgrund der teilweisen…
Eine Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich des Besuchsrechts ist möglich, wenn sich die Beziehung zwischen dem Kind und dem nicht obhutsberechtigten Elternteil anders entwickelt als vom…
Am 1. Januar 2019 trat in der Schweiz eine Änderung der Melderechte und Meldepflichten gegenüber der KESB bei Kindeswohlgefährdung in Kraft. Bei dieser komplexen Thematik müssen einander entgegengesetzte und widersprüchliche Interessen berücksichtigt werden, was aus den Gesetzesberatungen deutlich hervorgeht. Dennoch sind diese Melderechte und …
Art. 450e Abs. 4 ZGB: Anhörung bei fürsorgerischer Unterbringung. Wird eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet, muss die betroffene Person grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren zwingend…
FamPra.ch Nummer 4/2013, 11. November 2013, S. 1086
Der vorliegende Artikel stützt die Nutzung des gewöhnlichen Aufenthalts im internationalen Familienrecht als grenzüberschreitendes Konzept, welches seinem Ursprung nach alt, jedoch modern in seinen Zielen ist. Gemäss dieser Studie basiert die mögliche konfliktbeladene grenzüberschreitende Wirkungsweise des gewöhnlichen Aufenthalts, welche die…
Art. 445 Abs. 2 ZGB: Kantonale Rechtsmittel gegen superprovisorische Massnahmen des Erwachsenenschutzes. Obwohl superprovisorische Massnahmen des Erwachsenenschutzes rasch und ohne Vorankündigung…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1123
Art. 454 ZGB: Staatshaftung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Art. 454 regelt die direkte kausale Staaatshaftung in einem umfassenden Sinn. Wer durch die widerrechtliche Anordnung,…
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…
Art. 444 ZGB, Art. 120 BGG: Klärung eines negativen Kompetenzkonflikts verschiedener Erwachsenenschutzbehörden. Art. 444 Abs. 4 ZGB stellt keine bundesgesetzliche Ermächtigung im Sinne von Art…
Das Kind hat heute das Recht, vor Gericht das Wort zu ergreifen, und zwar nicht nur in Angelegenheiten, die es selbst betreffen, sondern auch bei der Scheidung seiner Eltern. Dieser Entwicklung entspricht die Entwicklung der richterlichen Funktion oder genauer, des Richteramtes. Diese Doppelperspektive erlaubt die Beurteilung der Kindesanhörung…
Melderechte, Meldepflichten, Mitwirkungspflichten und Amtshilfe werden im revidierten Erwachsenenschutzrecht neu geregelt. Sie sind massgebliche Elemente des Informationsaustausches und somit der Zusammenarbeit von Dritten mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Der Aufsatz beleuchtet einerseits das Verhältnis zum Datenschutzrecht,…
Art. 450 ff. ZGB: Parteientschädigung im Beschwerdeverfahren betreffend fürsorgerische Unterbringung. Die Regelung betreffend Parteientschädigung wollte der Gesetzgeber den Kantonen überlassen…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1129
Art. 404 ZGB: Zuständigkeit für die Festlegung der Entschädigung der Beistandsperson. Nach Art. 404 ZGB setzt die Erwachsenenschutzbehörde die Entschädigung der Beistandsperson und den Spesenersatz…