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Suchergebnis für Protection de l'adulte

16 Dokumente gefunden

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2017

Nr. 34 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 23. Dezember 2016 i.S. Y. gegen X. - 5A_503/2016

Art. 404 ZGB: Zuständigkeit für die Festlegung der Entschädigung der Beistandsperson. Nach Art. 404 ZGB setzt die Erwachsenenschutzbehörde die Entschädigung der Beistandsperson und den Spesenersatz…

Nr. 67 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 21. Juni 2017 i.S. A. gegen KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen - 5A_68/2017

Art. 5 HEsÜ: Internationale Zuständigkeit für den Erlass von Erwachsenenschutzmassnahmen. Grundsätzlich sind die Behörden am gewöhnlichen Aufentenhaltsort der betroffenen Person zuständig für die…

Zwangsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz de lege lata und de lege ferenda

Der Aufsatz setzt beim Zwangsbegriff an, beleuchtet das bundesgerichtliche Verständnis von Zwangsbehandlungen und stellt die verschiedenen Friktionen der aktuellen Gesetzgebung rund um Zwangsmassnahmen im Rahmen einer FU, bei medizinischen Massnahmen und bei bewegungseinschränkenden Massnahmen dar. Damit wird auch Handlungsbedarf für eine…

Nr. 64 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 24. Mai 2017 i.S. A. gegen B. - 5A_65/2017

Art. 307 Abs. 3 ZGB: Erteilung einer Weisung zur Inanspruchnahme einer professionellen Beratung. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist befugt, den Eltern eine Weisung zur Durchführung einer…

Nr. 48 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 1. Mai 2017 i.S. B. gegen A.A., C., D., E.A.sel. - 5A_327/2016

Art. 104 ff. ZPO, Art. 449, 450 f. ZGB: Kostenverlegung im kantonalen Beschwerdeverfahren im Bereich des Erwachsenenschutzes. Da bei einer Rückweisung der Sache an die Vorinstanz offen sein kann, welche…

Nr. 50 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 23. Februar 2017 i.S. A. gegen B. - 5A_83/2017

Art. 426, 439, 450 ff. ZGB: Sachverständigengutachten. Auch im Beschwerdeverfahren gegen eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung ist ein Sachverständigengutachten zwingend erforderlich.
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