Durch die Revision der PAVO wurden auf Bundesebene die wichtigsten Massnahmen nachvollzogen, damit ein Pflegekind besser am Verfahren beteiligt und geschützt wird. Erfreulicherweise wurde das Kindeswohl nun explizit für den Pflegekinderbereich verankert. Zudem werden Vermittlungsorganisationen per 2014 unter eine Melde- und Aufsichtspflicht…
Die Lebenserfahrungen ehemaliger Verdingkinder zeugen von viel Leid. Sie sind auch sozialgeschichtlich bedeutend. Die Biografien erhellen einerseits die Wirkungsweise sozialer Institutionen und andererseits den persönlichen Umgang von sozial Benachteiligten mit Anpassung und Widerstand. Wichtig ist dabei auch der Wandel rechtlicher Grundlagen. Er…
Art. 4 ff. PAVO, § 2 Abs. 2 EGZGB/SO: Legitimation zur Anfechtung des Entscheids über die Pflegekinderbewilligung. Die leibliche Mutter der Pflegekinder ist nicht legitimiert, den Entscheid über…
Wenn ein Minderjähriger ausserhalb des Elternhauses platziert wird bzw. werden soll, wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen – weder im OR, im ZGB, noch in der PAVO geregelten – Innominatkontrakt, welcher mangels Formvorschriften auch mündlich oder konkludent eingegangen werden kann und auf welchen neben dem OR AT…
Die dargelegten Erkenntnisse führen zum Schluss, dass eine Neuregelung der materiell-rechtlichen Grundlage für die fürsorgerische Unterbringung sowohl aus erzieherischen Gründen als auch aufgrund einer psychischen Störung im zivilrechtlichen Kindesschutz auf Bundesebene notwendig ist, um den Vorgaben der EMRK zu entsprechen. Die Vorschläge de…
Art. 276 ff., 285, 294 Abs. 1 ZGB, Art. 3 Abs. 2 Bst. b PAVO: Bemessung des Kindesunterhalts bei Platzierung des Kindes in einer Pflegefamilie. Eine Abweichung von kantonalen Richtlinien über die…
: Das Zivilgesetzbuch regelt das Institut der Platzierung von Minderjährigen nicht umfassend und erwähnt den Begriff der Pflegeeltern lediglich beiläufig in den Artikeln 294 und 300 ZGB. Im Gegensatz dazu ist die unfreiwillige Platzierung Minderjähriger von im Gesetz klar geregelten Schutzmassnahmen, wie bspw. dem Entzug des Rechts auf Bestimmung…