Wenn ein Minderjähriger ausserhalb des Elternhauses platziert wird bzw. werden soll, wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen – weder im OR, im ZGB, noch in der PAVO geregelten – Innominatkontrakt, welcher mangels Formvorschriften auch mündlich oder konkludent eingegangen werden kann und auf welchen neben dem OR AT…
Art. 276 ff., 285, 294 Abs. 1 ZGB, Art. 3 Abs. 2 Bst. b PAVO: Bemessung des Kindesunterhalts bei Platzierung des Kindes in einer Pflegefamilie. Eine Abweichung von kantonalen Richtlinien über die…
Der Vorentwurf zur Änderung des Rechts des Kindesunterhaltes ist ein erster Schritt zur rechtlichen Sicherung des Kindesunterhalts. Das zivilrechtliche Recht auf Kindesunterhalt wird neu zivilstandsunabhängig geregelt und trägt damit zu einer Gleichbehandlung der Kinder und einer Stärkung ihrer Rechte bei. Auch die Ablösung des…
Aus Anlass der Erbrechtsreform in Österreich im Jahr 2015 werden für familiäre Nahbeziehungen besonders bedeutsame Neuerungen vorgestellt. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt dabei auf der erbrechtlichen Stellung der Lebensgefährten/-innen und der Berücksichtigung der Lebensgemeinschaft im Erbrecht sowie auf dem neu eingeführten Pflegevermächtnis…
: Das Zivilgesetzbuch regelt das Institut der Platzierung von Minderjährigen nicht umfassend und erwähnt den Begriff der Pflegeeltern lediglich beiläufig in den Artikeln 294 und 300 ZGB. Im Gegensatz dazu ist die unfreiwillige Platzierung Minderjähriger von im Gesetz klar geregelten Schutzmassnahmen, wie bspw. dem Entzug des Rechts auf Bestimmung…
Durch die Revision der PAVO wurden auf Bundesebene die wichtigsten Massnahmen nachvollzogen, damit ein Pflegekind besser am Verfahren beteiligt und geschützt wird. Erfreulicherweise wurde das Kindeswohl nun explizit für den Pflegekinderbereich verankert. Zudem werden Vermittlungsorganisationen per 2014 unter eine Melde- und Aufsichtspflicht…