Die alternierende Obhut muss von den Gerichten seit dem 1. Januar 2017 auch auf einseitigen Antrag hin geprüft werden. Das Bundesgericht hat die Kriterien, die es dabei zu berücksichtigen gilt, in zwei Leitentscheiden definiert. Die Arbeit untersucht die aktuelle Gerichtspraxis der unteren Instanzen in unterschiedlichen Kantonen sowie des…
Die Barkosten für die Kinder sind bei dem Elternteil zu berücksichtigen, bei dem sie tatsächlich anfallen. Daher sind Wohnkosten in der Regel bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen. Fixkosten wie Krankenkassenprämien sind bei jenem Elternteil anzurechnen, der dafür tatsächlich aufkommt. Variable Kosten für Essen, Freizeit und Ferien sind im…
Art. 157 ZPO, Art. 176 Abs. 3, 273 ff. ZGB: Voraussetzungen für ein zulässiges Abweichen von gutachterlichen Empfehlungen. Pönale Überlegungen sind als Kriterium für die Obhutszuteilung irrelevant.