Art. 276 ff. ZGB: Berücksichtigung des Naturalunterhalts bei der Aufteilung der Barunterhaltskosten unter den Eltern. Sind beide Eltern leistungsfähig und erbringt ein Elternteil den…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1215
Art. 276, 285 ZGB: Verteilung des Kindesunterhalts unter den Eltern. Steht das Kind unter der alleinigen Obhut eines Elternteils und sieht den anderen Elternteil nur im Rahmen eines Besuchs- und…
Die Kinderbetreuung soll unter den getrennten Eltern im Sinne der Kontinuität grundsätzlich nach dem bisher gelebten Modell weitergeführt werden. Massgebend ist stets das Kindeswohl. Die zumutbare Eigenerwerbskapazität neben Kinderbetreuung beurteilt sich nach dem Schulstufenmodell. Soweit ein Elternteil in Fortsetzung des bisher gelebten…
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
Art. 276, 285 ZGB: Verteilung des Barunterhalts unter den Eltern. Als anerkannt darf gelten, dass der Betreuungsbedarf mit zunehmendem Alter der Kinder zwar abnimmt, der Naturalunterhalt aber nicht nur…
FamPra.ch Nummer 4/2020, 4. November 2020, S. 1068
Eine Methode der familienrechtlichen Unterhaltsbemessung hat sich an den unterhaltsrechtlichen Vorgaben und Prinzipien auszurichten. Sie muss zu einer bedarfs- und leistungsgerechten Verteilung der verfügbaren Mittel führen und die Rangfolge der Unterhaltsansprüche wahren. Zu berücksichtigen gilt es auch den Grundsatz des Schutzes des…
Art. 276 ZPO, Art. 276, 285 ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts im Rahmen vorsorglicher Massnahmen. Wird einem Ehegatten ein hypothetisches Einkommen angerechnet, kann sich dieser hinterher nicht ohne…
Das neue Kindesunterhaltsrecht ist seit über einem Jahr in Kraft. Noch immer werden in der Praxis diverse Fragen kontrovers diskutiert. Ausgehend von der Frage nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers und mit Blick auf die bisherige Gerichtspraxis wird im vorliegenden Beitrag zunächst der Frage nachgegangen, was unter dem Begriff der …
Der Umgang mit der Hilflosenentschädigung im Rahmen der Unterhaltsberechnung ist in der neueren Lehre sowie in der kantonalen Gerichtspraxis unterschiedlich. Teilweise wird die Hilflosenentschädigung vollumfänglich als Einkommen (der hilflosen Person selbst oder des betreuenden Elternteils des hilflosen minder- oder volljährigen Kindes)…
Art. 285, 277 Abs. 2 ZGB: Berücksichtigung eines eigenen Einkommens von volljährigen Jugendlichen, Aufteilung des Unterhalts unter den Eltern. Der Umfang der Berücksichtigung des Kindereinkommens…
Steht dem Kind einer überwiegend betreuenden Mutter nur deshalb kein Betreuungsunterhalt zu, weil die Betreuende nicht erwerbsfähig und die Betreuung deshalb «nicht ursächlich» für den Einkommensausfall sei? Die Fragestellung akzentuiert sich, wenn kein Ersatzeinkommen fliesst – dem Kind verbleibt lediglich der Barunterhalt, die Betreuende wird…
Art. 276, 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts. Hobbies, welche die Kinder tatsächlich ausüben, sind im Barbedarf zu berücksichtigen. Ein Lehrlingseinkommen des Kindes wird in guten finanziellen…
Art. 276 ff. ZGB: Klage auf Abänderung eines Unterhaltsvertrages wegen Heirat des Unterhaltspflichtigen und Geburt zweier Kinder. Im Kinderunterhaltsrecht werden zur Bestimmung des Existenzminimums…
Art. 276, 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts nach neuem Recht bei alternierender Betreuung. Bei der Beurteilung des Betreuungsbedarfs eines Kindes ist grundsätzlich von der Schulstufen-Regel…
Art. 276 Abs. 2 ZGB: Aufteilung Einkommensüberschuss bei ausserehelichen Kindern. Für die Bemessung des Betreuungsunterhalts wird nach der Lebenshaltungskostenmethode vorgegangen. Demnach umfasst…
Im Bestreben, insbesondere minderjährige Kinder unabhängig vom Zivilstand ihrer Eltern auch hinsichtlich des Unterhalts weitergehend als bis anhin gleichzustellen, hat der Gesetzgeber verschiedene Bestimmungen des ZGB und weiterer relevanter Erlasse revidiert. Diese Bestimmungen werden per 1.1.2017 in Kraft treten. Die Praxis wird sich mit…