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Suchergebnis für Namensrecht

38 Dokumente gefunden

Kein gemeinsamer Name mehr?

Am 1. Januar 2013 trat in der Schweiz die lange geforderte Revision des Namensrechts in Kraft, die die Gleichstellung der Geschlechter in der Namenswahl gewährleisten soll. Das neue Prinzip der Unveränderbarkeit des Namens von Braut und Bräutigam tritt in Art. 160 Abs. 1 ZGB an die Stelle der Tradition des männlichen Familiennamens. Zugleich…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 959

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK und ihr Einfluss auf die Schweiz: ausgewählte jüngere Entwicklungen im Bereich des Familienrechts

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Recht auf Privat- und Familienleben in Art. 8 EMRK und zum akzessorischen Diskriminierungsverbot in Art. 14 EMRK haben verschiedene Entwicklungen im schweizerischen Recht beeinflusst, namentlich im Abstammungsrecht, im Adoptionsrecht, bezüglich des Rechts der elterlichen Sorge und…

Nr. 55 Obergericht Zürich, II Zivilkammer, Entscheid vom 17. September 2007 - NW070001

Art. 30 Abs. 1 ZGB: Namensänderung eines Erwachsenen. Wichtiger Grund bejaht bei Rückkehr zum ursprünglichen Namen, nachdem während Unmündigkeit eine Namensanpassung an den Stiefvater erfolgt war…

Nr. 17 Kantonsgericht des Kantons Luzern, 1. Abteilung, Entscheid vom 24. September 2015 - 1H 15 2

Art. 30 ZGB: Voraussetzungen für die Namensänderung. Zur Bewilligung einer Namensänderung bedarf es nicht mehr wichtiger, sondern bloss noch achtenswerter Gründe. Mit dieser Voraussetzung sollten…

Die Reform des Rechts der elterlichen Sorge - eine Würdigung aus praktischer Sicht

Die Reform des Rechts zur elterlichen Sorge wird dazu führen, dass inskünftig die meisten Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge aufwachsen werden, was aus Kinderoptik grundsätzlich zu begrüssen ist. Leider hat der Gesetzgeber das Ziel, die Bestimmungen zivilstandsneutral umzusetzen, nicht vollständig erreicht. Es ist zu hoffen, dass die…
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