Trennungen und Scheidungen gehen mit der Reorganisation des Familienlebens einher, womit unter anderem der persönliche Verkehr zu regeln ist. Der urteilenden Behörde kommt bei der Regelung des Kontaktrechts, welche sich am konkreten Einzelfall zu orientieren hat, ein grosser Ermessensspielraum zu. Es ist bereits bei der Festsetzung des…
Art. 260a Abs. 1, 260b Abs. 1 ZGB, Art. 296 ZPO: Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung, Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen unter denen die Heimat- und die…