Art. 125: Methode zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Der nacheheliche Unterhalt ist verbindlich mit der zweistufigen Methode zu berechnen, soweit nicht ausnahmsweise eine Situation vorliegt…
Art. 173 ZGB: Methode der Unterhaltsberechnung. Für die Berechnung des Unterhalts kommt auch bei sehr guten finanziellen Verhältnissen der Parteien nicht zwingend die einstufig konkrete Methode zur…
Art. 179 ZGB, Art. 58 Abs. 1, 271 lit. a, 272, 276 Abs. 1, 277 Abs. 1, 296 Abs. 1 und 3 ZPO: Festlegung des Kindes- und Ehegattenunterhalts im Rahmen vorsorglicher Massnahmen. Zwischen dem Kindes- und dem…
Eine Methode der familienrechtlichen Unterhaltsbemessung hat sich an den unterhaltsrechtlichen Vorgaben und Prinzipien auszurichten. Sie muss zu einer bedarfs- und leistungsgerechten Verteilung der verfügbaren Mittel führen und die Rangfolge der Unterhaltsansprüche wahren. Zu berücksichtigen gilt es auch den Grundsatz des Schutzes des…
Art. 285 Abs. 1 ZGB: Grundsätze der Berechnung des massgeblichen Kindesunterhalts, Zulässigkeit von Pauschalisierungen in guten finanziellen Verhältnissen. In guten finanziellen Verhältnissen wird…
Art. 176 ZGB: Summarberufung gegen Eheschutzentscheid. Auch unter der schweizerischen ZPO hält sich das Obergericht in vorsorglichen Massnahmeverfahren in Bezug auf die Überprüfungsdichte zurück und…
Art. 125 ZGB: Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Beweismass und Anwendung der einstufig-konkreten Methode bei der Berechnung des gebührenden Unterhalts.
Das Bundesgericht setzt mit dem vorliegend besprochenen Entscheid eine weitere Leitplanke bei der Berechnung von Kindesunterhaltsbeiträgen und erklärt für die Ermittlung des Barunterhalts die zweistufige Methode mit Überschussverteilung für schweizweit verbindlich. Eine genauere Analyse des besprochenen Urteils zeigt jedoch, dass trotz Klärung…