Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…
Die Literatur zur Schweizerischen Zivilprozessordnung aus der VogelschauRolf VetterliDie Literatur zur Schweizerischen Zivilprozessordnung aus der Vogelschau, Dr. h. c., alt Kantonsrichter, St. Gallen