Das 2013 in Kraft getretene Namensrecht enthält mehrere Wahlmöglichkeiten für die Namen von Verheirateten während und nach der Ehe, sowie für die Namen der Kinder. Damit verwirklicht es die vollständige Gleichstellung von Mann und Frau in der Ehe und soll als neues Prinzip die Unabänderlichkeit des Geburtsnamens einführen. Weniger strenge…
Bei lebensprägenden Ehen bemisst sich der nacheheliche Unterhaltsbeitrag grundsätzlich am ehelichen Standard. Ausnahmsweise ist auf die Verhältnisse während der Trennung abzustellen, wenn die Ehegatten bis zur Scheidung bereits lange getrennt gelebt haben. Ab wann eine Trennungsdauer als lange zu qualifizieren ist, kann nicht klar definiert…
Die faktische Lebensgemeinschaft, das Konkubinat, ist durch das Fehlen einer rechtlichen Regelung seines Status gekennzeichnet. Der Gesetzgeber, dessen Begeisterung für das Familienrecht sich nicht auf die hier behandelte Ma-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2020 | S. 851–874Es folgt Seite №874⬆terie erstreckt, befasst…
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt nach einer Scheidung kurz vor Eintritt beider Ehegatten ins Pensionsalter. Kann der Bedarf beider Ehegatten aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden, wird…
Art. 125 ZGB: Berücksichtigung von Einzahlungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten in die Säule 3a bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Der gebührende Unterhalt umfasst auch Beiträge,…
FamPra.ch Nummer 4/2020, 4. November 2020, S. 1034
Art. 125 f., 185 ff., 649 ZGB : Tragung der auf einer Miteigentumsliegenschaft lastenden Hypothekarschuld, Voraussetzungen für die Festlegung einer Kapitalzahlung anstelle monatlicher Unterhaltsbeiträge.…
Art. 165 Abs. 1, 276 ff. ZGB: Ausserordentlicher Beitrag eines Ehegatten; Anrechnung eines hypothetischen Einkommens im Zusammenhang mit der Festlegung von Kindesunterhalt. Die Ausrichtung einer…
FamPra.ch Nummer 4/2020, 4. November 2020, S. 1023
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt nach 16-jähriger Ehe mit klassischer Rollenteilung. Nach einer 16-jährigen Ehe mit klassischer Rollenteilung verletzt das Gericht sein Ermessen nicht, wenn es…
Art. 125 ZGB: Obergrenze des nachehelichen Unterhalts. Der zuletzt gemeinsam gelebte Lebensstandard bildet die Obergrenze der nachehelichen Unterhaltszahlungen. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der…
FamPra.ch Nummer 4/2020, 4. November 2020, S. 1043