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Suchergebnis für Mariage

36 Dokumente gefunden

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2014

Quelques thèses sur le mariage et autres formes de ménage commun

Als gesellschaftlicher Begriff ist die Familie einem steten Wandel ausgesetzt. Letzteren muss das Recht nachvollziehen, darf ihn aber nicht erzwingen. Das heterogene und monogame Wesen der Ehe ist seit Jahrhunderten Grundstein von Familie und Kindesverhältnis und bildet Bestandteil des Schweizerischen Ordre Public. Damit wird jegliche generelle…

Quelques réflexions sur la conception de l'entretien en droit de la famille

Im Rahmen einer Modernisierung des Familienrechts ist auch das Unterhaltsrecht neu zu überdenken. Dabei sind sowohl Lösungsansätze für die in der Praxis stetig wiederkehrenden Probleme vorzusehen wie auch den heutigen sozialen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Der vorliegende Beitrag weist auf die wesentlichsten Schwachpunkte des heutigen…

Nr. 36 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 15. April 2014 i. S. A. gegen B. - 5A_14/2014

Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt nach einer sehr langen Ehe. Nach einer sehr langen Ehe gründet der nacheheliche Unterhaltsanspruch auf nachehelicher Solidarität. Tritt auf Seiten des…

Nr. 5 Tribunal fédéral, IIe Cour de droit civil, Arrêt du 24 octobre 2013 en la cause de Mme A. X. contre M.B.Y. - 5A_419/2013

Art. 122, 124 ZGB: Ergänzung eines französischen Scheidungsurteils hinsichtlich Vorsorgeausgleich. Zwischen dem schweizerischen Vorsorgeausgleich und der nach französischem Recht im Rahmen der…

Les relations parents-enfants en Europe: tendances progressistes versus conservatisme?

Die Familienrechte in Europa scheinen sich heute an einem Scheidepunkt zu befinden: zur bisherigen Konstellation (ein Vater, eine Mutter, ein Kind) sind zahlreiche neue Ausprägungen und geänderte Formen von Vater- wie Mutterschaften hinzugekommen: Vater, Mutter, die an fortpflanzungsmedizinischen Massnahmen Beteiligten, Spender, ggf. Leihmutter,…

Familie und Geld

Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 884
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