Neben der unbefristeten Ehe kennt das iranische Recht die Ehe auf Zeit. Diese zweite Eheart führt zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft für einen von den Eheleuten zu Beginn der Ehe festgelegten Zeitraum. Sie löst in bestimmtem Umfang persönliche und vermögensrechtliche Rechtsfolgen aus. Gleichwohl sie als Mittel zur Abmilderung der aus der…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Das Recht auf Ehe und Gründung einer Familie wird sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die internationalen Menschenrechte geschützt. Um dieses Grundrecht zu umreissen, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag insbesondere mit Art. 14 BV, wobei in einem ersten Schritt ein historischer Ver-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2011 | [wording…
Art. 97a ZGB: Umgehung des Ausländerrechts durch Heirat. Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte kann auf ein Gesuch nicht eintreten, wenn die Braut oder der Bräutigam keine Absicht haben…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 922
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Begriff der lebensprägenden Ehe, Ermittlung des Einkommens nach der Pensionierung. Hat ein Ehegatte vor der Heirat lediglich zu 50 Prozent gearbeitet und…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 701
Erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Art. 98 Abs. 4 ZGB zeigen, dass diese Bestimmung aufgrund unterschiedlicher Auslegung uneinheitlich angewendet wird: In einigen Kantonen führt die fehlende Aufenthaltsberechtigung eines Verlobten zwingend zur Verweigerung der Eheschliessung, in anderen Kantonen wird das Recht zur Eheschliessung nur bei…
Art. 125, 129 ZGB: Festsetzung des nachehelichen Unterhalts nach lebensprägender Ehe, hypothetisches Einkommen. Treten während dem Getrenntleben und vor der Festsetzung des nachehelichen Unterhalts…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2011 | S. 951–955Es folgt Seite №952⬆Art. 163 ZGB: Kein Trennungsunterhalt nach einer Ehe, die einzig zum Zweck der Erlangung einer…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 951
Art. 8, 14 EMRK: Das schweizerische Namensrecht verstösst gegen die EMRK. Heiratet ein Paar bei dem der Mann die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, die Frau jedoch Ausländerin ist, kann die…