Der revidierte Erwachsenenschutz fördert die Selbstbestimmung. Damit kalibriert sich das Verhältnis zu Nahestehenden und Angehörigen neu. Das führt zu einem gesellschaftlichen Diskurs, welcher u.a. die Volksinitiative Schwander aufnimmt. Damit wird auch eine wichtige Fragestellung, nämlich welche Indikatoren eher für eine Unterstützung oder…
Art. 454 ZGB: Staatshaftung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Art. 454 regelt die direkte kausale Staaatshaftung in einem umfassenden Sinn. Wer durch die widerrechtliche Anordnung,…
Der Kanton Aargau errichtet als erster und einziger Kanton Familiengerichte, die für alle familienrechtlichen Angelegenheiten einschliesslich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der Spruchkörper setzt sich zusammen aus einem vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten oder einer Gerichtspräsidentin und zwei vom Regierungsrat gewählten…
Melderechte, Meldepflichten, Mitwirkungspflichten und Amtshilfe werden im revidierten Erwachsenenschutzrecht neu geregelt. Sie sind massgebliche Elemente des Informationsaustausches und somit der Zusammenarbeit von Dritten mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Der Aufsatz beleuchtet einerseits das Verhältnis zum Datenschutzrecht,…
Der Entwurf für ein neues Erwachsenenschutzrecht fördert die Selbstbestimmung durch die neuen Rechtsinstitute der eigenen Vorsorge und der Patientenverfügung. Das Subsidiaritätsprinzip wird zudem durch die Ausdehnung des Vertretungsrechts durch Ehepartner und eingetragene Partner verstärkt. Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige…
Ziel dieses Beitrags ist es, ein Modell der im Zentrum des neuen Erwachsenenschutzrechts stehenden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu entwickeln. Beantwortet werden soll, wie die KESB nach neuem Erwachsenenschutzrecht zu organisieren und zusammenzusetzen ist. Die Form, Art, Struktur, Grösse, das Einzugsgebiet, die Ressourcen,…
Art. 276 ff., 285, 294 Abs. 1 ZGB, Art. 3 Abs. 2 Bst. b PAVO: Bemessung des Kindesunterhalts bei Platzierung des Kindes in einer Pflegefamilie. Eine Abweichung von kantonalen Richtlinien über die…
Der Betreuungsvertrag zwischen Bewohnerin oder Bewohner und Wohn- und Pflegeeinrichtung ist trotz zunehmender Verbreitung und trotz seiner lebensprägenden Bedeutung für Menschen im hohen Alter im schweizerischen Zivilrecht marginal geregelt. Dies etwa im Gegensatz zu einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) oder zu anderen…