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Suchergebnis für Mandatsführung

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Nummer 1

Erwachsenenschutz zwischen Selbstbestimmung, Supported Decision Making und Substitute Decision Making

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten zu vermehrter Unterstützung in der Entscheidfindung, zu sog. Supported Decision Making und Selbstbestimmung. Dies hat auch Auswirkungen auf den Erwachsenenschutz. Das revidierte schweizerische Recht beinhaltet Massnahmen, die Substitute Decision Making fokussieren, und andere, die eher…

Interdisziplinäre Zusammenarbeit - Wegmarken in einer weiten Landschaft

An KESB-Entscheide müssen hohe qualitative Anforderungen gestellt werden, weil sie regelmässig in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Aufgrund der komplexen, mehrdimensionalen Problemstellungen ist der interdisziplinäre Ansatz folgerichtig und zielführend. Entscheidend ist allerdings nicht alleine die Zusammensetzung der KESB mit…

Nr. 16 Kantonsgericht des Kantons Luzern, 2. Abteilung, Entscheid vom 14. Mai 2014 - 3H 14 12

Art. 276, Art. 323 ZGB: Anzehrung des Kindesvermögens zur Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen. Sind die sorgeberechtigten Eltern nicht leistungsfähig, kann freies Kindesvermögen nach Art. 323 ZGB …

Erste Auswirkungen der Behindertenrechtskonvention auf das Erwachsenenschutzrecht

Das reformierte schweizerische Erwachsenenschutzrecht stellt keine eigentliche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention dar, sondern ist aus dem nationalen Diskurs heraus gewachsen. Auch heute noch erscheint die Schweizer Bundesverfassung massgebend für jede (Neu-)Begründung des geltenden Rechts. Die Behindertenrechtskonvention fügt so der…

Der Entwurf für die Totalrevision des Vormundschaftsrechts

Der Entwurf für ein neues Erwachsenenschutzrecht fördert die Selbstbestimmung durch die neuen Rechtsinstitute der eigenen Vorsorge und der Patientenverfügung. Das Subsidiaritätsprinzip wird zudem durch die Ausdehnung des Vertretungsrechts durch Ehepartner und eingetragene Partner verstärkt. Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige…
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