Interdisziplinarität ist eigentliches Kernelement der Familienwissenschaft, wie sie von Ingeborg Schwenzer und Sabine Aeschlimann in ihrem programmatischen Text aus dem Jahr 2006 entworfen wurde. Daran anknüpfend untersucht der Beitrag bestehende Kooperationsformen zwischen Psychologie, Soziologie und Familienrecht, etwa im Rahmen der neu…
Drei Vermittlungsverfahren bei Trennung und Scheidung der Eltern werden dahingehend betrachtet, ob sie ihrem Ziel gerecht werden, das Kindeswohl besser zu sichern als herkömmliche Gerichtsverfahren. Für Informationstreffen und Mediation werden Ergebnisse internationaler Wirkungsforschung referiert und vor diesem Hintergrund das sogenannte …
Art. 176, 298 Abs. 2ter ZGB: Anordnung einer alternierenden Obhut. Ein schwerer Elternkonflikt allein ist noch kein Grund, um von einer alternierenden Obhut abzusehen. Der elterliche Konflikt ist…
Art. 298b Abs. 3terZGB: Anordnung einer alternierenden Obhut. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge muss das Gericht auf Begehren eines Elternteils oder des Kindes prüfen, ob die alternierende Obhut…
Art. 296 Abs. 2, 301a Abs. 1 ZGB: Voraussetzungen für die alternierende Obhut. Die gemeinsame elterliche Sorge und die darin enthaltene Befugnis, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, ist nicht…
Im Beratungskontext hoch strittiger Elternsysteme ist eine Vernetzung von Gerichten, Vormundschaftsbehörden und Fachstellen als unumgänglich zu erachten, da eine gerichtlich angeordnete Beratung als Katalysator für eine elterliche Konfliktdeeskalation zu bewerten ist. Hochstrittige Elternsysteme benötigen auf der Basis einer diagnostischen Phase…
Art. 298b Abs. 2 ZGB: Gemeinsame elterliche Sorge. Kriterien für die Zuteilung bzw. Nichtzuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge an nicht verheiratete Eltern.