Trennungen und Scheidungen gehen mit der Reorganisation des Familienlebens einher, womit unter anderem der persönliche Verkehr zu regeln ist. Der urteilenden Behörde kommt bei der Regelung des Kontaktrechts, welche sich am konkreten Einzelfall zu orientieren hat, ein grosser Ermessensspielraum zu. Es ist bereits bei der Festsetzung des…
Art. 28b ZGB: Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit. Zum Schutz gegen Nachstellungen (Stalking) kann ein Annäherungs-, Orts- sowie ein Kontaktverbot ausgesprochen werden. Da mit der Anordnung von…
Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 310 Abs. 1 und 3 ZGB: Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK fliessende Anspruch auf eine (publikums-…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1138