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Suchergebnis für Kindesunterhalt

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Nummer 1 2014 Alle löschen

Rechtsbegehren in familienrechtlichen Verfahren

Rechtsbegehren sind grundsätzlich so detailliert abzufassen, dass sie am Ende des Verfahrens zum Urteil erhoben werden können. Obwohl zu Beginn eines Scheidungsverfahrens in vielfacher Hinsicht Ungewissheiten bestehen, ist ein Rechtsbegehren so bestimmt wie möglich zu formulieren. Dieser Grundsatz ist aber durch die Offizialmaxime, die…

Kontakt- und Betreuungsmodelle nach Trennung und Scheidung

Familien pflegen unterschiedlichste Betreuungsmodelle. Dies gilt für Familien, die zusammen leben, ebenso wie für Familien nach Trennung und Scheidung. Trennen sich die Eltern, müssen sie die Betreuung der Kinder gemeinsam neu vereinbaren. Gelingt dies nicht und es kommt zum Streitfall, müssen diese Familien zur Regelung der Kinderbelange das…

Mündigenunterhalt: Der Fiskus profitiert zu Unrecht

Die gegenwärtige Steuerneutralität des Mündigenunterhalts widerspricht den heutigen Gegebenheiten wie dem früherem Mündigkeitsalter und der längeren Ausbildungsdauer. Sie verletzt die verfassungsmässigen Grundsätze der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und vereitelt letztlich auch das…

Nr. 10 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 11. September 2013 i. S. X. gegen Y - 5A_496/2013

Art. 285 Abs. 2bisZGB: Handhabung von nachträglich entstandenen Kinderrenten. Nach dem Scheidungsurteil entstandene und darin nicht berücksichtigte Kinderrenten sind gestützt auf Art. 285 Abs. 2

Nr. 11 Tribunal fédéral, IIe Cour de droit civil, Arrêt du 29 août 2013 en la cause de M. A.X. contre Mme B.X. - 5A_808/2012

Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2014 | S. 224–230Es folgt Seite №225⬆Art. 133 Abs. 1, 285 f., 277 ZGB: Keine Anrechnung der Hilflosenentschädigung der IV an den…
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