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Suchergebnis für Kindesunterhalt

478 Dokumente gefunden

Nr. 18 Ire Cour d'Appel Fribourg, Arrêt du 11 avril 2006 en la cause dame L, X, Y, Z contre R. - A1 2005-50

Art. 285, 286 ZGB: Verhältnis von Kindesunterhalt und Sozialversicherungsrenten; Bemessung des Mündigenunterhalts. Eine nach dem Scheidungsurteil zugesprochene BVG-Zusatzrente, die für den Unterhalt…

Nr. 19 Ire Cour d'Appel Fribourg, Arrêt du 18 juillet 2006 en la cause V contre B - A1 2005-66

Art. 277 ZGB: Verpflichtung zur Leistung von Mündigenunterhalt für eine Ausbildung im Anschluss an eine Berufsmatur. Die Erlangung der Matur nach Abschluss des Gymnasiums stellt nach gängiger…

Nr. 20 Obergericht des Kantons Luzern, II. Kammer, Entscheid vom 18. August 2006 - 22 06 6

Art. 277 Abs. 2, 285 Abs. 1 ZGB: Mündigenunterhalt zwischen dem 18. und 20. Altersjahr; der Ausnahmecharakter der Unterhaltspflicht ist zu relativieren. Der Unterhaltsbeitrag an ein Kind soll seinen…

Nr. 21 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 24. Januar 2006 - BF.2005.38

Art. 285 ZGB: Erwerbsobliegenheit bei Kindesunterhalt. Die Unterhaltspflicht gegenüber unmündigen Kindern ist gegenüber anderen familiären Pflichten qualifiziert. Die Obliegenheit eines Elternteils,…

Die Regelung der elterlichen Sorge nach Scheidung de lege ferenda - ein Vorschlag

Die Regelung der gesetzlichen Voraussetzungen der im Jahre 2000 eingeführten gemeinsamen elterlichen Sorge nach Scheidung steht in der Kritik. Aktuell sind Bestrebungen im Gange, welche auf die Einführung dieses Rechtsinstituts als Regelfall abzielen. Der vorliegende Beitrag enthält einen Vergleich zur Rechtslage in anderen europäischen…

Nr. 48 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 8. Dezember 2006 i. S. V. gegen S.- 5C.249/2006

Art. 277 Abs. 2 ZGB: Das Bestehen der kaufmännischen Berufsmatura bedeutet keinen Ausbildungsabschluss. Die berufliche Ausbildung, während der mündige Jugendliche gegebenenfalls einen Anspruch auf…

Nr. 49 Tribunal fédéral, IIe Cour civile, Arrêt du 14 décembre 2006 en la cause de Y. contre X. - 5C.94/2006

Art. 277 Abs. 2 ZGB: Keine Aufhebung des Mündigenunterhalts alleine wegen Annahme des Nachnamens der Mutter und Abbruch des Kontakts zu Familie und Freunden des unterhaltspflichtigen Vaters. Die…
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