Art. 276 ff., 286 ZGB: Zulässigkeit einer Pensenreduktion in Patchworkkonstellation. Soweit nicht an eine gelebte Aufgabenteilung angeknüpft werden kann, ist vom Grundsatz der Gleichwertigkeit von Eigen…
Art. 276 Abs. 2 ZGB: Aufteilung Einkommensüberschuss bei ausserehelichen Kindern. Für die Bemessung des Betreuungsunterhalts wird nach der Lebenshaltungskostenmethode vorgegangen. Demnach umfasst…
Wie in anderen Verfahren werden in familienrechtlichen Prozessen die Kosten von den Gerichten in Anwendung von Art. 106 ff. ZPO von Amtes wegen festgelegt. Dabei ergeben sich aber aufgrund der speziellen Fragestellungen im Familienrecht auf vielfältige Weise Abweichungen zu den im Gesetz allgemein formulierten Bestimmungen. Diese Arbeit zeigt auf,…
Eine Methode der familienrechtlichen Unterhaltsbemessung hat sich an den unterhaltsrechtlichen Vorgaben und Prinzipien auszurichten. Sie muss zu einer bedarfs- und leistungsgerechten Verteilung der verfügbaren Mittel führen und die Rangfolge der Unterhaltsansprüche wahren. Zu berücksichtigen gilt es auch den Grundsatz des Schutzes des…
Art. 306 Abs. 2 und 3, 308 Abs. 2 ZGB, Art. 299 ZPO: Zulässigkeit der Vertretung des Kindes durch den obhutsberechtigten Elternteil im Unterhaltsprozess. Nicht nur in eherechtlichen Verfahren, sondern…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1257
Art. 133, 276, 285 ZGB: Zuteilung der Obhut, Berechnung des Betreuungsunterhalts. Bieten beide Eltern grundsätzlich gleich gute Voraussetzungen für die Betreuung des Kindes, ist besonders in knappen…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1235
Die Barkosten für die Kinder sind bei dem Elternteil zu berücksichtigen, bei dem sie tatsächlich anfallen. Daher sind Wohnkosten in der Regel bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen. Fixkosten wie Krankenkassenprämien sind bei jenem Elternteil anzurechnen, der dafür tatsächlich aufkommt. Variable Kosten für Essen, Freizeit und Ferien sind im…
Art. 159 Abs. 3, 277 Abs. 2 ZGB: Volljährigenunterhalt. Grundsätzlich hat die berufliche Selbstverwirklichung der Eltern vor der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern zurückzutreten. Die Eltern müssen…
Die alternierende Obhut muss von den Gerichten seit dem 1. Januar 2017 auch auf einseitigen Antrag hin geprüft werden. Das Bundesgericht hat die Kriterien, die es dabei zu berücksichtigen gilt, in zwei Leitentscheiden definiert. Die Arbeit untersucht die aktuelle Gerichtspraxis der unteren Instanzen in unterschiedlichen Kantonen sowie des…