Art. 311 ZPO: Berufungsanträge. Die Berufungseingabe muss Anträge enthalten. Im Falle von Geldforderungen sind die Anträge zu beziffern. Anträge sind im Lichte der Berufungsbegründung auszulegen.
Art. 176, 276 ff. ZGB: Kinderunterhalt. In einer Mangellage legt es das Prinzip der Gleichbehandlung der Kinder nahe, den Freibetrag des Vaters so aufzuteilen, dass jedes Kind den Prozentanteil am…
Art. 125 ZGB: Keine Teilung von Sozialhilfeschulden in Mankofällen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gilt in sämtlichen Bereichen des Familienrechts der Grundsatz, dass bei der Festsetzung…
Art. 277 ZGB, Art. 81 SchKG: Scheidungsvereinbarung als Rechtsöffnungstitel für Volljährigenunterhalt. Die Scheidungskonvention stellt auch für den Mündigenunterhalt einen Rechtsöffnungstitel i.S…
Aussergerichtliche Konfliktlösungsmodelle wie CLP sind in geeigneten Fällen die besten Vorgehensweisen für die Lösung eines Konflikts, da sie persönliche und familiäre Beziehungen schonen, konstruktives Konfliktverhalten modellieren, kreative und massgeschneiderte Lösungen kreieren und in der Regel eine nachhaltige Befriedung, also eine…
Eine Methode der familienrechtlichen Unterhaltsbemessung hat sich an den unterhaltsrechtlichen Vorgaben und Prinzipien auszurichten. Sie muss zu einer bedarfs- und leistungsgerechten Verteilung der verfügbaren Mittel führen und die Rangfolge der Unterhaltsansprüche wahren. Zu berücksichtigen gilt es auch den Grundsatz des Schutzes des…
Art. 276 ff., 286 Abs. 2 ZGB: Neuberechnung des Kindesunterhalts. Gemäss neuem Kindesunterhaltsrecht ist neben Bar- ein Betreuungsunterhalt zu prüfen. Während sich der Barunterhalt eines Kindes mit…
Art. 277 Abs. 2 ZGB: Keine Unzumutbarkeit zur Leistung von Mündigenunterhalt. Bricht das Kind die persönlichen Beziehungen bewusst ab oder entzieht es sich dem Kontakt, kann sich die Zahlung von…
Art. 176 ZGB: Summarberufung gegen Eheschutzentscheid. Auch unter der schweizerischen ZPO hält sich das Obergericht in vorsorglichen Massnahmeverfahren in Bezug auf die Überprüfungsdichte zurück und…
Art. 179 ZGB, Art. 276 ZPO: Abänderung einer Eheschutzmassnahme im Rahmen vorsorglicher Massnahmen, Voraussetzung der Dauerhaftigkeit der Veränderung nach Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.