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Reform der elterlichen Sorge aus Sicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) - erste Erfahrungen und Klippen

Seit etwas mehr als einem Jahr ist die Gesetzesnovelle zur Revision der Bestimmungen über die elterliche Sorge in Kraft. Nunmehr legt das Gesetz ausdrücklich den Grundsatz fest, dass Kinder, solange sie minderjährig sind, unter der elterlichen Sorge von Mutter und Vater stehen (Art. 296 Abs. 2 ZGB). Ziel der Revision war es denn auch, dass…

Von der administrativen Versorgung zur fürsorgerischen Unterbringung. Alles in Ordnung im neuen Recht?

Die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beschäftigt die politische Schweiz. Zurzeit wird ein Bundesgesetz ausgearbeitet, das zusätzlich zur Anerkennung des zugefügten Unrechts auch einen finanziellen Solidaritätsbeitrag für die Opfer vorsieht. Administrative Versorgungen waren in der Schweiz bis 1981 zulässig. Erst anlässlich der…

Nr. 69 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 5. Juni 2015 i.S. A. gegen B., C. - 5A_88/2015

Art. 310 Abs. 3 ZGB: Keine Rückplatzierung der Kinder von der Grossmutter zur Kindsmutter. Eltern, die sich trotz Fremdplatzierung um den Aufbau und die Pflege einer persönlichen Beziehung zu…

Nr. 64 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 27. August 2015 i.S. A. gegen B, C. - 5A_923/2014

Art. 298d Abs. 2 ZGB: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Für die Alleinzuteilung der elterlichen Sorge nach Art. 298 ff. ZGB gelten nicht die gleichen Voraussetzungen wie für den auf Art…

Nr. 65 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 12. August 2015 i.S. A. gegen B. - 5A_367/2015

Art. 273, 274 Abs. 2 ZGB: Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs, Beachtlichkeit der Wünsche oder des Willens des Kindes. Bei älteren Kindern rückt ein konstant und nachdrücklich geäusserter Wille…

Der Vorsorgeauftrag: erste Erfahrungen aus der Praxis - Zahlen und Fallbeispiele von den Berner Erwachsenenschutzbehörden

Mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts wurde auch das neue Instrument des Vorsorgeauftrags eingeführt. Dieses gewährt die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen zu bezeichnen, welche für den Fall, dass der Verfasser des Vorsorgeauftrags urteilsunfähig wird, die Betreuung und Vermögensverwaltung für ihn zu übernehmen und ihn bei…
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