Art. 445 ZGB: Vorgehen beim Erlass superprovisorischer Kindesschutzmassnahmen. Einer superprovisorischen Anordnung der vorsorglichen Massnahme wegen besonderer Dringlichkeit (Dringlichkeitsentscheid…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1119
Art. 273 f. ZGB: Keine vorsorgliche Anordnung von Kontakten mit einem 4-jährigen Kind bei Aufenthalt des Besuchsberechtigten in Untersuchungshaft. Die Inhaftierung als solche schliesst im Grundsatz…
FamPra.ch Nummer 4/2023, 21. November 2023, S. 1060
Art. 273, Art. 308 Abs. 2 ZGB: Kompensation ausgefallener Besuchstage; Kompetenz des Beistandes, das Besuchsrecht verbindlich zu regeln. Für die Frage, ob ein ausgefallenes Besuchsrecht nachgeholt…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1046
Art. 5 HEsÜ: Internationale Zuständigkeit für den Erlass von Erwachsenenschutzmassnahmen. Grundsätzlich sind die Behörden am gewöhnlichen Aufentenhaltsort der betroffenen Person zuständig für die…
FamPra.ch Nummer 4/2017, 1. November 2017, S. 1167
Art. 310 Abs. 1, 446 Abs. 1 ZGB: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Verhinderung einer Zwangsverheiratung der minderjährigen Tochter. Die Gefahr, dass der minderjährigen Tochter bei einer…
FamPra.ch Nummer 4/2023, 21. November 2023, S. 1067
Die Kritik an den neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) reisst seit ihrer Einführung 2013 nicht ab. Der vorliegende Artikel fragt aus historischer Perspektive nach Gründen dafür und nennt drei Problembereiche: 1) «Fortschrittlichkeit» ist nicht legislatorisch zu deklarieren. 2) Das weitgehende Ausblenden interventionistischer…
Seit etwas mehr als einem Jahr ist die Gesetzesnovelle zur Revision der Bestimmungen über die elterliche Sorge in Kraft. Nunmehr legt das Gesetz ausdrücklich den Grundsatz fest, dass Kinder, solange sie minderjährig sind, unter der elterlichen Sorge von Mutter und Vater stehen (Art. 296 Abs. 2 ZGB). Ziel der Revision war es denn auch, dass…
Der Kanton Aargau errichtet als erster und einziger Kanton Familiengerichte, die für alle familienrechtlichen Angelegenheiten einschliesslich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der Spruchkörper setzt sich zusammen aus einem vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten oder einer Gerichtspräsidentin und zwei vom Regierungsrat gewählten…
Art. 445 Abs. 3 i.V.m. 314 Abs. 1, 315a Abs. 2, 315b Abs. 1 Ziff. 2 ZGB: Keine Änderung der einmal gegebenen (funktionellen) Zuständigkeit der Rechtsmittelbehörde. Nach dem Erlass eines…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1133
Art. 298b Abs. 3, 298d Abs. 3 ZGB, Art. 304 Abs. 2 ZPO: Zuständigkeitsabgrenzung zwischen KESB und Gericht. Sobald das Gericht mit einer Unterhaltsfrage befasst ist, hat die KESB ihre Entscheidkompetenz…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1264
Der Vorsorgeauftrag hat sich als Instrument der eigenen Vorsorge in der Schweiz bewährt, und es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl an Vorsorgeaufträgen weiter kontinuierlich steigen wird.149 Diese Erfolgsgeschichte widerspiegelt sich in einer Vielzahl von Angeboten beratender Institutionen, wie ein Vorsorgeauftrag auszugestalten ist. Trotzdem…
Art. 296 ff., 314a Abs. 1 ZGB, Art. 298 ZPO: Anhörung des Kindes im Rahmen der Regelung des Sorgerechts. Das Kind ist von der Regelung des Sorgerechts direkt betroffen. Im Streit der Eltern um die…
FamPra.ch Nummer 4/2020, 4. November 2020, S. 1075
Art. 314a ZGB: Koordination des Asylverfahrens mit dem Kindesschutzverfahren, Bestellung einer Vertretung für das Kind im Kindesschutzverfahren. Bezüglich der Koordination des Asylverfahrens und des…
FamPra.ch Nummer 4/2017, 1. November 2017, S. 1148
Melderechte, Meldepflichten, Mitwirkungspflichten und Amtshilfe werden im revidierten Erwachsenenschutzrecht neu geregelt. Sie sind massgebliche Elemente des Informationsaustausches und somit der Zusammenarbeit von Dritten mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Der Aufsatz beleuchtet einerseits das Verhältnis zum Datenschutzrecht,…
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…