Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
Die Revisionen des Sorgerechts per 1. Juli 2014 und des Unterhaltsrechts per 1. Januar 2017 stellen die Praxis vor neue verfahrensrechtliche Herausforderungen, die sich nicht im Übergangsrecht erschöpfen. Im Zusammenspiel beider Revisionen stellen sich insbesondere bei der «Kompetenzattraktion» (Art. 298b Abs. 3 ZGB, 298d Abs. 3 ZGB sowie Art…
Art. 434 ZGB: Behandlungsplan, Anordnung einer Behandlung ohne Zustimmung. Wird eine Person zur Behandlung einer psychischen Störung in einer Einrichtung untergebracht, so erstellt die behandelnde…
Art. 298 ZGB: Anordnung der alternierenden Obhut gegen den Willen eines Elternteils. Die alternierende Obhut kommt nur in Frage, wenn beide Eltern erziehungsfähig sind. Darüber hinaus müssen weitere…
Eine für gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte mit familiären Betreuungspflichten wichtige Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichts wurde in der Folge der Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgelöst: Eine Invalidenrente darf nicht mehr gekürzt oder aufgehoben werden, wenn eine Rentenbezügerin im…
Der Aufsatz setzt beim Zwangsbegriff an, beleuchtet das bundesgerichtliche Verständnis von Zwangsbehandlungen und stellt die verschiedenen Friktionen der aktuellen Gesetzgebung rund um Zwangsmassnahmen im Rahmen einer FU, bei medizinischen Massnahmen und bei bewegungseinschränkenden Massnahmen dar. Damit wird auch Handlungsbedarf für eine…
Art. 296, 298 ff. ZGB: Kein Abweichen vom Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dem Wohl des Kindes am besten gedient ist, wenn die Eltern die elterliche…
Art. 426, 439, 450 ff. ZGB: Sachverständigengutachten. Auch im Beschwerdeverfahren gegen eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung ist ein Sachverständigengutachten zwingend erforderlich.