Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…
Am 26. März 1997 trat die Schweiz der Kinderrechtskonvention bei, die sie mit Vorbehalten ratifizierte. Mit der Ratifizierung begann eine neue Ära in der Kinderrechtsarbeit. Nach zehn Jahren muss dennoch eine ernüchternde Bilanz gezogen werden. Insbesondere in Hinblick auf die mangelnde Datenlage, den fehlenden nationalen Aktionsplan, die…
Art. 397a Abs. 1 ZGB: Voraussetzungen für eine fürsorgerische Freiheitsentziehung nach Beendigung von Massnahmen des Jugendstrafrechts. Eine betroffene Person darf in einer Anstalt untergebracht…
Der gesellschaftliche Wandel allgemein und der Wandel von Ehe und Familie stellen neue Anforderungen an das Familienrecht der Zukunft. Es sollte beziehungsorientiert ausgestaltet und ein Instrument der familiären Zukunftsgestaltung sein. Der Umgang mit familienrechtlichen Konflikten erfordert die Berücksichtigung der emotionalen Bedürfnisse der…
Art. 426 ZGB: Keine fürsorgerische Unterbringung allein wegen Fremdgefährdung. Art. 426 ZGB stellt keine genügende gesetzliche Grundlage für die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung allein…
Sind in einem zivilrechtlichen Kindesschutzfall die Voraussetzungen erfüllt, dass ein (jugendlicher) Minderjähriger in einer geschlossenen oder psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss, hat ein entsprechender Entscheid der Kindesschutzbehörde die Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung Erwachsener sinngemäss anzuwenden (Ar…