Am 1. Januar 2013 trat in der Schweiz die lange geforderte Revision des Namensrechts in Kraft, die die Gleichstellung der Geschlechter in der Namenswahl gewährleisten soll. Das neue Prinzip der Unveränderbarkeit des Namens von Braut und Bräutigam tritt in Art. 160 Abs. 1 ZGB an die Stelle der Tradition des männlichen Familiennamens. Zugleich…
Obwohl in der Schweiz seit 1997 in Kraft, wurde das Übereinkommen gegen Frauendiskriminierung CEDAW in der Schweizer Rechtspraxis bis heute wenig genutzt. Dieser Artikel zeigt, dass sich aus dem Übereinkommen CEDAW ergänzende Argumente zugunsten der Gleichstellung von Frauen und Männern im Familienrecht sowohl für die Rechtsanwendung wie für die…
Im Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Deutschland nicht länger von der Möglichkeit der Sukzessivadoption ausgeschlossen werden dürfen. Damit hat das Gericht wesentlich zur Gleichstellung verschiedener Familienformen beigetragen und einen Meilenstein in einem…
Über homosexuelle Paare mit Kindern gehen die Meinungen sehr auseinander. Gleichzeitig weiss man in der Schweiz, aber auch in Deutschland sehr wenig über die Situation der Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Es fehlt bereits an grundlegenden statistischen Informationen. Der Mikrozensus für Deutschland weist zwar für 2004 rund…
Art. 30, 160 ZGB: Das eheliche Namensrecht des ZGB ist trotz Verfassungswidrigkeit massgebend. Das geltende eheliche Namensrecht kennt keine getrennte Namensführung der Ehegatten. Die Regelung gemäss Art…
In den meisten westlichen Industrieländern nimmt die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften seit den 1970er Jahren stetig zu. Die wachsende Bedeutung dieser Lebensform führte besonders in verschiedenen Ländern des angloamerikanischen Rechtsraums dazu, dass – anders als in der Schweiz – auch für diese Form des Zusammenlebens in gewissen…
Häusliche Gewalt ist durch zivilgesellschaftliches Engagement der Frauenbewegung zum öffentlichen Thema geworden. Der polizei-, zivil- und strafrechtliche Gewaltschutz ergänzen sich, benötigen aber eine genügende Flankierung durch Beratung, Hilfe und Unterstützung. Durch die Einbettung des Umganges der häuslichen Gewalt in den aktuellen Diskurs…