Güterrechtliche Rechtsbegehren sind derart bestimmt zu formulieren, dass sie im Falle der Gutheissung der Klage zum Entscheiddispositiv erhoben werden können. Soweit sie auf eine Geldzahlung lauten, sind sie zu beziffern. Von diesen Grundsätzen kann lediglich dann teilweise abgewichen werden, wenn die Aufhebung einer mehrfachen…
Art. 182 ZGB: Inhalt eines Ehevertrages. Eine Vereinbarung, wonach die Ehegatten als (neuen) Güterstand die Gütertrennung nach Art. 247 ff. ZGB wählen, der Ehevertrag bei Auflösung der Ehe durch…
Art. 197 f., 209 ZGB: Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Vermischung von Mitteln des Eigenguts und der Errungenschaft. Gemäss Art. 209 Abs. 2 ZGB belastet eine Schuld diejenige Gütermasse, mit…
FamPra.ch Nummer 4/2023, 21. November 2023, S. 991
Art. 283 ZPO, Art. 14 BV, Art. 12 EMRK: Voraussetzungen für ein Teilurteil im Scheidungspunkt. Beim Entscheid über die Frage, ob ein Anspruch auf ein Teilurteil im Scheidungspunkt vor Abschluss des…
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einer Problematik, die bereits seit Längerem besteht, sich jedoch durch die neue Rechtsprechung zum Begriff der Lebensprägung akzentuiert hat: Bei sehr guten finanziellen Verhältnissen ist der Unterhaltsanspruch bei nicht lebensprägenden Ehen während der Trennung wesentlich höher als der nacheheliche…
Art. 196 ff. ZGB, Art. 277 ZPO: Berücksichtigung von offenen Steuern im Güterrecht. Will eine Partei Steuerschulden aus früheren Jahren im Güterrecht berücksichtigt haben, ist nachzuweisen, dass…
Art. 196 ff., 211, 276 ff., 285 ZGB: Festlegung und Verteilung des Barunterhalts auf die Eltern, Unternehmensbewertung. Kann das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils weder aufgrund der…
Innerhalb des ehelichen Vermögens stellt das Unternehmen oftmals einen massgeblichen Wert dar. Aufgrund der im ordentlichen Güterstand vorgesehenen Vorschlagsbeteiligung besteht für den Unternehmerehegatten die Gefahr, im Rahmen einer Scheidung das Unternehmen liquidieren zu müssen, um die Beteiligungsforderung des anderen Ehegatten zu bedienen…