Die dargelegten Erkenntnisse führen zum Schluss, dass eine Neuregelung der materiell-rechtlichen Grundlage für die fürsorgerische Unterbringung sowohl aus erzieherischen Gründen als auch aufgrund einer psychischen Störung im zivilrechtlichen Kindesschutz auf Bundesebene notwendig ist, um den Vorgaben der EMRK zu entsprechen. Die Vorschläge de…
Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 397e Ziff. 5 ZGB: Sachverständigengutachten, Anhörungsrechte einer psychisch kranken Person. Bei psychisch kranken Personen darf über einen Freiheitsentzug nur unter Beizug…
Die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beschäftigt die politische Schweiz. Zurzeit wird ein Bundesgesetz ausgearbeitet, das zusätzlich zur Anerkennung des zugefügten Unrechts auch einen finanziellen Solidaritätsbeitrag für die Opfer vorsieht. Administrative Versorgungen waren in der Schweiz bis 1981 zulässig. Erst anlässlich der…
Art. 397a Abs. 1 ZGB: Voraussetzungen für eine fürsorgerische Freiheitsentziehung nach Beendigung von Massnahmen des Jugendstrafrechts. Eine betroffene Person darf in einer Anstalt untergebracht…
Art. 5, 6 EMRK; Art. 31, 32 BV, § 9 Zürcher Gewaltschutzgesetz vom 19. Juni 2006: Rechtsnatur von Gewaltschutzmassnahmen, Anspruch auf mündliche Anhörung. Ein Rayon- und Kontaktverbot fällt nicht unter…
Die EMRK wie auch das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und die Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthalten Menschenrechte, die für familienrechtliche Angelegenheiten von Bedeutung sein können. Zudem sehen alle drei Instrumente internationale Beschwerdeverfahren vor, die auch von der Schweiz akzeptiert…