Der revidierte Erwachsenenschutz fördert die Selbstbestimmung. Damit kalibriert sich das Verhältnis zu Nahestehenden und Angehörigen neu. Das führt zu einem gesellschaftlichen Diskurs, welcher u.a. die Volksinitiative Schwander aufnimmt. Damit wird auch eine wichtige Fragestellung, nämlich welche Indikatoren eher für eine Unterstützung oder…
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten zu vermehrter Unterstützung in der Entscheidfindung, zu sog. Supported Decision Making und Selbstbestimmung. Dies hat auch Auswirkungen auf den Erwachsenenschutz. Das revidierte schweizerische Recht beinhaltet Massnahmen, die Substitute Decision Making fokussieren, und andere, die eher…
Der Aufsatz setzt beim Zwangsbegriff an, beleuchtet das bundesgerichtliche Verständnis von Zwangsbehandlungen und stellt die verschiedenen Friktionen der aktuellen Gesetzgebung rund um Zwangsmassnahmen im Rahmen einer FU, bei medizinischen Massnahmen und bei bewegungseinschränkenden Massnahmen dar. Damit wird auch Handlungsbedarf für eine…
Art. 454 ZGB: Staatshaftung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Art. 454 regelt die direkte kausale Staaatshaftung in einem umfassenden Sinn. Wer durch die widerrechtliche Anordnung,…
Das Verfahren Familienrat scheint in verschiedener Hinsicht ein vielversprechendes Mittel der Beteiligung und Kooperationsförderung von Betroffenen am Hilfeprozess zu sein. Der Artikel zeigt die Grundanliegen und den Ablauf des Verfahrens sowie die Einbettung ins Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren auf. Es werden Forschungsergebnisse…
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verpflichtet die Behörde, den entscheidrelevanten Sachverhalt von Amtes wegen umfassend abzuklären. Mit welchen Beweismitteln dies geschieht, ist grundsätzlich von der Behörde nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden. Allerdings erachten es die bundesgerichtliche Rechtsprechung und die herrschende Lehre…
Der gesellschaftliche Wandel allgemein und der Wandel von Ehe und Familie stellen neue Anforderungen an das Familienrecht der Zukunft. Es sollte beziehungsorientiert ausgestaltet und ein Instrument der familiären Zukunftsgestaltung sein. Der Umgang mit familienrechtlichen Konflikten erfordert die Berücksichtigung der emotionalen Bedürfnisse der…