Mit dem am 1.1.2013 in Kraft tretenden neuen Erwachsenenschutzrecht werden der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung auf bundesrechtlicher Ebene verankert. Der vorliegende Beitrag vergleicht die formellen und materiellen Voraussetzungen sowie die Wirkungen der beiden Instrumente. Sonderfragen stellen sich namentlich aufgrund der teilweisen…
Da das neue Erwachsenenschutzrecht die Solidarität in der Familie und die Selbstständigkeit der Personen, namentlich mit der eigenen Vorsorge (der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung) und den Massnahmen von Gesetzes wegen (die Vertretung durch den Ehegatten oder die/den eingetragene(n) PartnerIn und die Vertretung bei medizinischen…
Der vorliegende Artikel zeigt einleitend auf, dass viele Grundsätze des neuen Erwachsenenschutzrechts die auf der Grundlage des Gesetzes von 1907 entwickelte Praxis weiterführen und konzentriert sich anschliessend auf die Ana-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 927–961Es folgt Seite №961⬆lyse der Bestimmungen…
Der Schutz von urteilsunfähigen Personen in Alters- und Pflegeheimen ist einer der zentralen Aspekte der Revision des Erwachsenenschutzrechts. Künftig ist die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf Bundesebene in Art. 383–385 ZGB geregelt. Die neuen Bestimmungen, die analog auch für Personen in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung anwendbar…
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…
Der Kanton Aargau errichtet als erster und einziger Kanton Familiengerichte, die für alle familienrechtlichen Angelegenheiten einschliesslich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der Spruchkörper setzt sich zusammen aus einem vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten oder einer Gerichtspräsidentin und zwei vom Regierungsrat gewählten…
Melderechte, Meldepflichten, Mitwirkungspflichten und Amtshilfe werden im revidierten Erwachsenenschutzrecht neu geregelt. Sie sind massgebliche Elemente des Informationsaustausches und somit der Zusammenarbeit von Dritten mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Der Aufsatz beleuchtet einerseits das Verhältnis zum Datenschutzrecht,…