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Suchergebnis für Erwachsenenschutz

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Artikel 2015 Alle löschen

Von der administrativen Versorgung zur fürsorgerischen Unterbringung. Alles in Ordnung im neuen Recht?

Die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beschäftigt die politische Schweiz. Zurzeit wird ein Bundesgesetz ausgearbeitet, das zusätzlich zur Anerkennung des zugefügten Unrechts auch einen finanziellen Solidaritätsbeitrag für die Opfer vorsieht. Administrative Versorgungen waren in der Schweiz bis 1981 zulässig. Erst anlässlich der…

Interdisziplinäre Zusammenarbeit - Wegmarken in einer weiten Landschaft

An KESB-Entscheide müssen hohe qualitative Anforderungen gestellt werden, weil sie regelmässig in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Aufgrund der komplexen, mehrdimensionalen Problemstellungen ist der interdisziplinäre Ansatz folgerichtig und zielführend. Entscheidend ist allerdings nicht alleine die Zusammensetzung der KESB mit…

Der Vorsorgeauftrag: erste Erfahrungen aus der Praxis - Zahlen und Fallbeispiele von den Berner Erwachsenenschutzbehörden

Mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts wurde auch das neue Instrument des Vorsorgeauftrags eingeführt. Dieses gewährt die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen zu bezeichnen, welche für den Fall, dass der Verfasser des Vorsorgeauftrags urteilsunfähig wird, die Betreuung und Vermögensverwaltung für ihn zu übernehmen und ihn bei…

La protection de la personnalité des résidents d'établissements médico-sociaux

Gemäss Medizin und Sozialwissenschaften bestehen zahlreiche Risiken der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von urteilsunfähigen Personen in Pflegeeinrichtungen, besonders wenn das Personal schlecht ausgebildet, schlecht bezahl und überlastet ist, und wenn den Interessen der Institution gegenüber denjenigen der Bewohnerinnen und Bewohner der…

Reform der elterlichen Sorge aus Sicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) - erste Erfahrungen und Klippen

Seit etwas mehr als einem Jahr ist die Gesetzesnovelle zur Revision der Bestimmungen über die elterliche Sorge in Kraft. Nunmehr legt das Gesetz ausdrücklich den Grundsatz fest, dass Kinder, solange sie minderjährig sind, unter der elterlichen Sorge von Mutter und Vater stehen (Art. 296 Abs. 2 ZGB). Ziel der Revision war es denn auch, dass…
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