Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…
Ob während des Eheschutzverfahrens (betreffend Massnahmen nach Art. 172–179 ZGB) vorsorgliche Massnahmen auf Zahlung von Ehegatten- oder Kindesunterhalt angeordnet werden können, ist umstritten und vom Bundesgericht bisher offengelassen worden. Streitig ist, ob für solche vorläufigen Eheschutzmassnahmen eine gesetzliche Grundlage, wie sie in A…
Art. 2. Abs. 2, 176, 125 Abs. 2 und 3, ZGB: Verweigerung resp. Kürzung des Unterhaltsanspruchs im Eheschutzverfahren. Ist mit einer Wiederaufnahme des Zusammenlebens nicht mehr ernsthaft zu rechnen,…
Art. 176 ff. ZGB, 58 Abs. 1 ZPO: Tragweite des Dispositionsgrundsatzes im Eheschutzverfahren. Für den Unterhaltsanspruch des Ehegatten gilt im Eheschutzverfahren der Dispositionsgrundsatz. Das…
Art. 176 ZGB: Anordnung eines kinderpsychologischen Gutachtens im Eheschutzverfahren. Im Verzicht auf eine Begutachtung allein liegt noch keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, denn nicht jeder…
FamPra.ch Nummer 3/2009, 1. September 2009, S. 731
Art. 163, 176: Festlegung des Ehegattenunterhalts im Eheschutzverfahren bei geteilter Obhut. Die gleichberechtigte Aufteilung der Kinderbetreuung bei geteilter Obhut ändert nichts an der Regel, dass…