Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…
Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
Im Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Deutschland nicht länger von der Möglichkeit der Sukzessivadoption ausgeschlossen werden dürfen. Damit hat das Gericht wesentlich zur Gleichstellung verschiedener Familienformen beigetragen und einen Meilenstein in einem…
Viele Paare haben das Bedürfnis nach verbindlicher Absicherung ihrer Beziehung in der Form der Ehe. Dieses Anliegen muss der Gesetzgeber auch in Zukunft ernst nehmen. Gleichzeitig sollen Paare, die diese institutionelle Form der Verbindlichkeit für sich ablehnen, nicht dazu gezwungen werden. Zahlreiche Gesetzesrevisionen in den vergangenen…
Der Beitrag befasst sich mit dem Entscheid des Obergerichts Luzern, das als erstes Schweizer Gericht einem Mann das Recht gab, zu wissen, ob er der leibliche Vater sei – und zwar, nachdem er seine rechtliche Vaterschaft kraft Ehe erfolglos angefochten hatte. Analysiert werden die Auswirkungen der Anerkennung dieses persönlichkeitsrechtlich…
Neue Reproduktionstechniken führen zu neuen Möglichkeiten der Begründung von Kindesverhältnissen. Orientierungspunkt muss das Kindeswohl sein und bleiben. Status und sexuelle Orientierung der Eltern können daher weder ein Gütesiegel noch ein Ausschlusskriterium für Elternschaft sein. Vielmehr sind nicht verheiratete, hetero- oder homosexuelle…
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt nach einer sehr langen Ehe. Nach einer sehr langen Ehe gründet der nacheheliche Unterhaltsanspruch auf nachehelicher Solidarität. Tritt auf Seiten des…