Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…
Ein Überblick über die Rechtslage in Europa zeigt, dass bereits die meisten Staaten Rechte für gleichgeschlechtliche Paare vorsehen, die sich mehr und mehr in Richtung einer vollständigen Gleichstellung zur Ehe entwickeln. Grundsätzlich sieht der EGMR aber nach wie vor keine Diskriminierung darin, gleichgeschlechtlichen Paaren nicht den Weg zu…
Andrea Büchler/Rolf Vetterli, Ehe – Partnerschaft – Kinder. Eine Einführung in das Familienrecht der Schweiz, Helbing& Lichtenhahn Verlag, Basel 2007, ISBN 3-7190-2340-0, 200 Seiten, CHF 48.–
Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
Art. 175 ff. ZGB, Art. 45 IPRG: Anerkennungsfähigkeit einer im Sudan – in Abwesenheit der Ehegatten – geschlossenen Ehe. Die Prüfung, ob eine im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz…
Viele Paare haben das Bedürfnis nach verbindlicher Absicherung ihrer Beziehung in der Form der Ehe. Dieses Anliegen muss der Gesetzgeber auch in Zukunft ernst nehmen. Gleichzeitig sollen Paare, die diese institutionelle Form der Verbindlichkeit für sich ablehnen, nicht dazu gezwungen werden. Zahlreiche Gesetzesrevisionen in den vergangenen…
Art. 125 ZGB: Keine lebensprägende Ehe nach kurzer Ehedauer trotz gemeinsamem Kind, Zumutbarkeit der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Nach kurzer Ehe, aus der ein gemeinsames Kind hervorging…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 914