Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
§§ 1570, 1615 l Abs. 2 BGB, Art. 6 Abs. 5 GG: Verbot der Schlechterstellung nichtehelicher Kinder. In Deutschland wird nach gängiger Rechtsprechung bezüglich ehelicher Kinder davon ausgegangen, dass…
§ 1615 l BGB: Betreuungsunterhalt, Bedarf und Dauer in nichtehelichen Partnerschaften. Während sich die Höhe des zu bezahlenden Unterhalts bei geschiedenen Eltern nach den ehelichen…
Das Gesetz gibt keine Kriterien für die Berechnung des Betreuungsunterhalts an. Aufgrund der grossen Anzahl von Fällen ist es notwendig, eine Vorgehensweise zu wählen, die mit einem verhältnismässigen Aufwand in vielen Fällen zu angemessenen und praktikablen Ergebnissen führt. Dabei ist für die Bemessung des Betreuungsunterhalts von…
Die Lebensprägung der Ehe ist entscheidend für die Festlegung des gebührenden nachehelichen Unterhalts. In BGE 148 III 161 wird in Relativierung der früheren Rechtsprechung die Lebensprägung einer Kurzehe trotz einem gemeinsamen Kind verneint. Die durch die Betreuung entstehenden Nachteile seien heutzutage durch den Betreuungsunterhalt…
Im Unterhaltsrecht kommt dem Betreuungsunterhalt in den Rechtsordnungen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands eine besondere Rolle zu. Die rechtsethische Begründung des Betreuungsunterhalts hat sich in allen drei Ländern in den letzten 40 Jahren gewandelt; der Gedanke der nachehelichen Solidarität Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2017 | [wordi…
Die steigende Anzahl von Fortsetzungsfamilien in der Schweiz führt zu deren vermehrter Involvierung in familienrechtliche Verfahren, in denen Unterhaltsansprüche und -pflichten strittig sind. Deren Berechnung gestaltet sich aufgrund diverser Besonderheiten sowie offener Fragen komplex. Diese werden im vorliegenden Beitrag übersichtsmässig…
Es ergibt sich, dass der revidierte Art. 20 BVV 2 in seinem Wortlaut nicht mit der Revision des Kinderunterhaltsrechts, namentlich mit der Konzeption des eingeführten Betreuungsunterhalts als eigener Anspruch des Kindes, koordiniert erscheint. Der Verordnungsgeber hat mit der Revision von Art. 20 BVV 2 nur die bisherige Rechtsprechung kodifiziert…
Art. 276, 285 ZGB, Art. 301a, 317 Abs. 1 ZPO: Berechnung des Kindesunterhalts nach neuem Recht, Übergangsrecht. Bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts ist die Betreuungsquotenmethode gegenüber dem…